Nach Einsturz von Textilfabrik in Bangladesch
38 Mordanklagen wegen Rana-Plaza-Unglück

Nach dem Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch vor drei Jahren sind nun im ersten Prozess um das Unglück 38 Menschen wegen Mordes angeklagt worden.
Publiziert: 18.07.2016 um 17:28 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:25 Uhr

Gut drei Jahre nach dem Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch sind im ersten Prozess um das Unglück 38 Menschen wegen Mordes angeklagt worden. Drei weiteren Angeklagten wird Beihilfe zur Flucht des Hauptangeklagten vorgeworfen.

Dies sagte Staatsanwalt Abdul Mannan am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Der Fabrikkomplex war am 24. April 2013 unter dem Gewicht mehrerer illegal aufgestockter Etagen eingestürzt. Mindestens 1138 Menschen starben.

Angeklagte im Rana-Plaza-Prozess plädieren auf unschuldig

Im Fall einer Verurteilung droht den wegen Mordes Angeklagten die Todesstrafe. Unter ihnen sind der Rana-Plaza-Besitzer Sohel Rana und seine Eltern, denen das Gebäude zusammen mit ihrem Sohn gehörte.

Am 25. April 2013 stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesh ein. Die Eigentümer weisen die Verantwortung von sich.
Foto: Keystone

Die Angeklagten plädierten nach Angaben ihrer Anwälte auf unschuldig und argumentierten, sie hätten den Tod der Fabrikarbeiter nicht gewollt. Sie seien wegen Mordes angeklagt worden, «um die Öffentlichkeit zu beruhigen", sagte einer der Verteidiger.

Bisher keine Verurteilten wegen Textilfabrik-Unglück

Erst im vergangenen Monat hatte ein Gericht einen Prozess wegen Missachtung der Bauvorschriften angeordnet. Auch in diesem Verfahren sind Sohel Rana und seine Eltern angeklagt.

Mehrere westliche Kleidungsfirmen hatten im Rana Plaza Ware produzieren lassen. Die Katastrophe warf ein Schlaglicht auf die Probleme in den Textilfabriken des südasiatischen Landes, das nach China weltweit die Nummer zwei der Textilexporteure ist. Bis heute wurde für das Unglück niemand verurteilt. (sda)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.