Migros Bank zieht Kundin 540 Franken ab – wegen Abklärungen zu Wohnsitz
Rentnerin (68) erlebt Gebühren-Albtraum!

Verena I. zieht um und meldet sich bei der Migros Bank ab. Ihre Post soll die Bank an die Adresse der Tochter schicken. Das klappt aber nicht. Und wird so richtig teuer. Die AHV-Bezügerin ist verzweifelt. Sie braucht das Geld dringend. Doch plötzlich geht es schnell.
Publiziert: 03.06.2024 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2024 um 16:52 Uhr
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Rentnerin Verena I.* (68) zieht Ende 2023 aus. Sie hat sich mit einer guten Freundin verkracht, mit der sie in Gontenschwil AG zusammengewohnt hat. «Heute schlafe ich mal da, mal dort», sagt sie zu Blick. «Ich suche eine Wohnung, aber das ist schwierig.» I. hat nur ihre AHV von 1881 Franken. «Ich lebe unter dem Existenzminimum», sagt sie. Aus Scham will sie nicht mit ihrem vollen Namen genannt werden.

Verena I. hat eine Bankausbildung gemacht, zuletzt in der Pflege gearbeitet. Gewissenhaft meldet sie ihren Wegzug Ende Dezember 2023 bei der Versicherung und bei ihren Banken. Als neue Kontaktadresse gibt sie die Wohnadresse ihrer Tochter in Atelwil AG an. «Bei der Versicherung und bei einer Bank hat das tipptopp geklappt. Mit der Migros Bank hatte ich aber nur Theater», sagt sie.

«Mein Name steht ja am Briefkasten»

Als sie am Telefon darum bat, ihr die Post künftig c/o an die Adresse ihrer Tochter zu schicken, sagte man ihr, dass das nicht möglich sei. «Wegen des Bankgeheimnisses», so I. «Dann lassen Sie das c/o halt weg. Und schicken die Post einfach so an die Adresse meiner Tochter», sagte sie zur Migros Bank. Und hat sich dabei nichts gedacht. «Schliesslich steht mein Name ja am Briefkasten. Für mich war die Sache damit erledigt», sagt Verena I.

Die Migros Bank hat einer Kundin 540 Franken Gebühren abgezogen.
Foto: PD
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Ein Irrtum, wie sich bald zeigen sollte. Als sie ihre Rente abheben will, trifft sie fast der Schlag. «Da war deutlich weniger auf dem Konto als sonst», erinnert sie sich. Sofort erkundigt sich Verena I. bei der AHV, was da los sei. Man habe ihr den normalen Betrag von 1881 Franken überwiesen, bekommt sie zu hören. Also ruft sie bei der Migros Bank an. «Da erklärt man mir, dass man mir 540.50 Franken abgezogen hat. Man habe abklären müssen, wo ich wohne. Und das koste halt.»

«540 Franken sind viel Geld»

Verena I. ist verzweifelt. «540 Franken, das ist viel Geld für mich. Ich muss mein Auto vorführen, das Geld brauche ich dringend», sagt sie. «Einen solchen Betrag kann man doch nicht einfach so abziehen.» Sie fragt bei der Migros Bank nach. Doch die beharrt auf ihrem Geld, wie es in einem Schreiben heisst, das Blick vorliegt. «In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass die Kunden verpflichtet sind, eine Adressänderung umgehend schriftlich zu melden», steht da. Und: «Die Überprüfung hat ergeben, dass Sie Ihre aktuelle Adresse erst am 6. Mai 2024 mündlich mitgeteilt haben.» Adressretouren seien aber bereits 2023 erfolgt.

Die Bank kommt zum Schluss: «Die Gebühr für ‹kontaktlose Kundenbeziehungen› von 500 Franken (+ MWST) wurde daher nach mehrfach erfolglos durchgeführter Adressnachforschung korrekt erhoben.» Unterzeichnet ist das Schreiben vom Standortvertreter der Migros Bank und einer Kundenberaterin.

Und plötzlich geht es schnell

Als sich Blick einschaltet, geht es plötzlich schnell. Nur Stunden später klingelt bei Verena I. das Telefon. «Die Migros Bank hat sich entschuldigt und mir gesagt, dass sie einen Fehler gemacht haben», sagt I. «Die 540 Franken sind bereits wieder auf meinem Konto!», freut sie sich. «Jetzt kann ich mit meinem Auto doch noch in die Garage und aufs Strassenverkehrsamt zur Motorfahrzeugkontrolle. Und ich bleibe mobil.»

Auf die Fragen von Blick nimmt die Migros Bank schriftlich Stellung: «Zu Kundenbeziehungen können wir aus Gründen des Bankkundengeheimnisses keine Stellung nehmen», so ein Sprecher der Bank. «Allgemein lässt sich sagen: Sobald wir bei einer kontaktlosen Kundenbeziehung wieder eine Kontaktmöglichkeit erhalten, suchen wir das Gespräch und lösen das Anliegen unkompliziert und im Sinne unserer Kundschaft.»

Man sei darauf angewiesen, dass die Kundinnen und Kunden jeweils ihre aktuellen Angaben, namentlich die Adresse, mitteilen. «Mangels Zustelladresse wird die Post zurückbehalten. Die Führung des Postarchivs für nachrichtenlose Vermögen sowie die Adressnachforschung sind in unseren Preisen für Dienstleistungen, die Teil der Vertragsgrundlagen sind, ausgewiesen.»

* Name der Redaktion bekannt 

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