M. Prix Stefan Meierhans kämpft für Konsumenten
Wann dürfen wir endlich frei entscheiden?

Seit zwei Wochen twittert der Preisüberwacher täglich den Preis eines Generikums in der Schweiz und in einem anderen europäischen Land. Die Reaktionen darauf zeigen klar, dass diese grossen Preisdifferenzen inakzeptabel sind.
Publiziert: 14.12.2020 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2021 um 23:16 Uhr
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Ibuprofen, Pantoprazol, Quetiapin – die meisten von uns brauchen das eine oder andere Medikament durch das Jahr. Körperlich fühlt man sich meist schnell besser, aber dann kommt der Katzenjammer ob des kleinen Vermögens, das man selbst – je nach Franchise – oder die Krankenkasse in die Wiederherstellung des Wohlbefindens investieren musste.

Dass die teils riesigen Preisunterschiede zwischen uns und dem Ausland sehr viele Menschen umtreiben, zeigen die zahlreichen Leserkommentare, wenn Medien das Thema aufgreifen. Viele Leute haben verstanden, dass der Fehler im System liegt. Das ist richtig, und eine Systemänderung ist dringend.

Interessant ist, dass viele Kommentatoren auch ganz praktische Dinge fragen beziehungsweise. vorschlagen. So stellen sie die Frage, warum Rezepte, die im Ausland eingelöst werden, nicht durch die Krankenkassen vergütet werden.

Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone

Schuld daran ist das sogenannte Territorialitätsprinzip, gegen das ich schon seit Jahren kämpfe. Es verhindert, dass die Versicherer im Ausland gekaufte Medikamente vergüten können. Ausnahmen gibt es nur in Notfällen, wenn man zum Beispiel in den Auslandsferien krank wird. Dieses veraltete Prinzip verhindert in der Hauptsache, dass zumindest etwas Druck auf die hohen Schweizer Preise entsteht.

Plausible Gründe, die für dieses Prinzip sprechen, kenne ich keine. Warum also werden kostenbewusste Patientinnen und Patienten bestraft, indem sie zwar ihre Medikamente im Ausland kaufen dürfen, ihnen aber die Rückerstattung durch die Krankenkasse verwehrt wird? Ich bin klar der Meinung, dass die Grundversicherung im Ausland gekaufte Medikamente, dann vergüten soll, wenn ein Arztrezept vorhanden ist, das Medikament beziehungsweise ein Medikament mit demselben Wirkstoff auf der Liste aller kassenpflichtigen Medikamente steht und es zudem im Ausland günstiger verkauft wird.

Selbstverständlich soll es weiterhin jedem freistehen, wo er seine Medikamente kaufen will. Die gleiche Forderung hat übrigens auch die Expertenkommission des Bundes, die 38 Vorschläge zu Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen gemacht hat, formuliert. Um diese Auslandskäufe zu ermöglichen, muss das Krankenversicherungsgesetz geändert werden. Packen wir es an, denn es ist ein Schritt auf dem langen, steinigen Weg zu angemessenen Medikamentenpreisen.

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