Klassenunterschied bei Grossbank
CS-Angestellte befürchten unfaire Behandlung durch die UBS

Die CS-Belegschaft durchlebt nach der Übernahme durch die UBS schwierige Zeiten. Die Angestellten befürchten eine Zweiklassengesellschaft. Experten ordnen ein.
Publiziert: 17.09.2023 um 18:07 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2023 um 18:10 Uhr

3000 Beschäftigte müssen bei der neuen UBS in der Schweiz ihr Pult räumen, wie die Bank Ende August bekannt gegeben hat. 2000 Entlassungen betreffen direkt die CS-Belegschaft, weitere 1000 Bankangestellte müssen bei der Integration der CS Schweiz ihre Sachen packen. Auch hier scheint es wahrscheinlich, dass deutlich mehr CS-Angestellte vom Abbau betroffen sein werden. Die CS-Banker sind sich dessen bewusst. Dass es beim Abbau völlig fair zu und hergehen wird, scheint Wunschdenken. 

Die Angestellten befürchten deshalb eine Zweiklassengesellschaft, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Dies, obwohl CEO Sergio Ermotti (63) die CS-Belegschaft noch im April in einem Schreiben vom Gegenteil überzeugen wollte. Er versichere ihnen, dass alle Mitarbeiter der CS und der UBS fair behandelt werden. 

Bei Übernahmen ein Problem

Experten bestätigen jedoch, dass die Fairness bei feindlichen Übernahmen oft zu kurz kommt. «Fusionen und Übernahmen stellen per Definition einen Kontext dar, der zu einer hohen Fairnessverletzung führen kann», sagt der Verhaltensökonom Gerhard Fehr (52) zur «NZZ am Sonntag». Die Integration eines Konzerns in einen anderen ist eine Mammutaufgabe. Dabei sei es völlig normal, dass Normen und soziale Verträge übergangen werden. 

UBS-CEO Sergio Ermotti kündigte an, alle Angestellten der UBS und CS fair zu behandeln.
Foto: keystone-sda.ch
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Bei der UBS zeigt sich dies derzeit bei der Besetzung von Top-Positionen, die grossmehrheitlich an UBS-Personal gehen. CS-Angestellte bleiben meist aussen vor. 

Damit könnte sich die UBS auch selbst schaden: Wer sich unfair behandelt fühlt, verweigert die Leistung, wie man in der Fairnessforschung bereits in den 1990er Jahren herausgefunden hat. «Wenn wir uns in unserer Fairness verletzt fühlen, sind wir bereit, andere zu bestrafen, und nehmen dafür hohe Kosten auf uns», sagt Gerhard Fehr.

Arbeitgeber schadet sich selbst

Darunter kann auch der Ruf einer Firma leiden: Denn Betroffene neigen dazu, schlecht über ihren Arbeitgeber zu reden. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob objektiv tatsächlich eine Fairnessverletzung vorliegt oder die Situation nur subjektiv als solche empfunden wird.

Ein verletztes subjektives Gerechtigkeitsempfinden führe dazu, dass Menschen sich nicht mehr für die Firma einsetzten oder sich gar aktiv destruktiv verhielten, bestätigt Simon Carl Hardegger (51), Leiter des Zentrums für Diagnostik am Institut für Angewandte Psychologie der ZHAW, gegenüber der «NZZ am Sonntag». Dies könne vom unsachtsamen Umgang von Firmenbesitz bis hin zu Rache- und Vergeltungsmassnahmen reichen. 

Die UBS behandelt auch nicht alle CS-Leute gleich. Beim Investment-Banking wird derzeit ein grosser Abbau durchgeführt. Das Geschäft wird teilweise abgespalten oder abgewickelt. Ganz anders der Umgang mit Angestellten im Asset Management oder Private Banking, die über einen grossen Kundenstamm verfügen. Besonders wichtig sind die Fairnessüberlegungen gemäss Fehr mit Blick auf das CS-Personal im Bereich Risikomanagement und Compliance. «Hier muss das Führungsteam sehr kooperativ vorgehen, denn regulatorisches Know-how ist für den Fortbestand der Grossbank vital», sagt er zur «NZZ am Sonntag».


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