Hektik wegen 5-Personen-Regel
Gibts Geld zurück bei Stornierung der Ferienwohnung?

Die Fünf-Personen-Regel des BAG verunmöglicht vielen die geplanten Skiferien mit Freunden oder Verwandten. Sie müssen umbuchen oder annullieren. Doch erhalten sie auch das Geld zurück? Und gibt es einen Mietrabatt, wenn weniger Personen anreisen können?
Publiziert: 28.01.2021 um 12:20 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2021 um 22:13 Uhr
Dieses Chalet in La Tzoumaz VS von Interhome ist für sechs oder mehr Personen gedacht. Es kann noch gebucht werden – jedoch dürfen sich nicht mehr als fünf Personen darin aufhalten.
Foto: zVg
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Dorothea Vollenweider

Die Skiferien stehen vor der Tür. Doch viele Familien, die üblicherweise mit Grosseltern oder Freunden in die Berge verreisen, wissen noch immer nicht, ob sie dieses Jahr gehen können. Bei den Plattformen für Ferienwohnungen wie E-Domizil und Interhome laufen die Telefone heiss, fluten E-Mails die Postfächer.

Die Fünf-Personen-Regel löst Hektik aus, weil sie vielen die geplanten Ferien verunmöglicht. Schweizerinnen und Schweizer versuchen, ihre Skiferien noch in letzter Minute zu retten, in dem sie in eine kleinere Wohnung umbuchen oder die Reise gleich ganz annullieren. Doch erhalten sie ihr Geld zurück? Und wie stehen die Chancen auf einen Rabatt auf die Miete, wenn im Zehn-Bett-Chalet plötzlich nur noch für fünf Personen wohnen dürfen?

E-Domizil:
Ob Gäste bei einer Stornierung der Ferienwohnung das Geld zurückerhalten, hängt von den Umständen ab, heisst es beim Anbieter E-Domizil. Eine kostenlose Stornierung gibts nur dann, wenn die Gäste nicht anreisen können, weil sich mehr als fünf Personen in der Unterkunft aufhalten würden. In diesem Fall stellt der Ferienwohnungsvermittler einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus.

Wollen Gäste das grosse Chalet trotzdem buchen, jedoch nur zu fünft anreisen, so gibt es die Chance auf einen Mietrabatt: Einerseits gibt es Unterkünfte, bei denen ein Personenzuschlag im System hinterlegt ist. Dieser wird dann entsprechend abgezogen. Andere Feriendomizile verlangen den gleichen Preis – unabhängig davon, ob fünf oder acht Personen im Haus sein werden.

Auch dort ist laut E-Domizil eine Preisminderung trotzdem möglich. «In den meisten Fällen finden wir so eine Lösung», sagt Sprecherin Myriam Schweizer (26) zu BLICK. Aber: Wollen Gäste nicht anreisen, weil Bergbahnen geschlossen sind, ist das für E-Domizil jedoch kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Eine erneute Viruswelle auch nicht.

Interhome:
Wer bei der Hotelplan-Tochter eine Ferienwohnung für sechs oder mehr Personen gebucht hat und die Ferien wegen der Fünf-Personen-Regel nicht antritt, kann sie kostenlos annullieren, verschieben oder mit einem Gutschein später einlösen. Im Vergleich zu E-Domizil gilt das bei Interhome auch, sollten die Skigebiete schliessen. In diesem Fall erhalten die Gäste ihr Geld in Form eines Gutscheins für die gleiche Unterkunft zurück.

Wenn statt zehn nur fünf Personen ein grosses Chalet buchen, gibt es jedoch keinen Mietrabatt. «Denn es kann ja trotzdem das ganze Chalet genutzt werden», sagt Interhome-Sprecherin Bianca Gähweiler (35).

Airbnb Schweiz:
Auf dieser Vermittlungsplattform entscheidet jeder Gastgeber selber, ob und in welchem Umfang das Geld bei einer Stornierung rückerstattet wird. Die Plattform gibt den «Hosts» mehrere Optionen. Es gibt Gastgeber mit flexiblen Stornierungsbedingungen, bei denen ein Rücktritt mit voller Rückerstattung bis spätestens 24 Stunden vor Check-in möglich ist.

Die strengste Variante: Wer nicht bis 30 Tage vor Anreise storniert, verliert den gesamten bereits bezahlten Buchungsbetrag. An die aktuelle Situation hat Airbnb seine Bedingungen nicht angepasst. Beim ersten Lockdown noch hatte man die Stornierungsbedingungen ausser Kraft gesetzt und die Gäste zu 100 Prozent entschädigt.

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