Härtefallpolitik am Pranger
Maurer geht nochmals über die Bücher

Tausende Betriebe haben aktuell keine Ahnung, wer welche Härtefallhilfe an sie ausrichten wird. Das Problem liegt beim Bund. Mitte Februar soll eine Lösung gefunden sein.
Publiziert: 06.02.2021 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2021 um 17:55 Uhr
Marc Iseli

Zwei Stunden dauerte die Telefonkonferenz am Freitag. Zwei Stunden lang zerpflückten Vertreter des Gewerbes, der Hotellerie und der Gastronomie die Härtefallverordnung des Bundesrats. Am anderen Ende der Leitung: Vertreter der Bundesverwaltung und drei Bundesräte. «Bundesrat Ueli Maurer hat Einsicht gezeigt», resümiert ein Vertreter der Telefonkonferenz.

Drei Punkte sind im Zentrum der Kritik. Erstens berücksichtigt die Verordnung keine Firmen, die nach dem 1. März 2020 gegründet wurden. Hintergrund dieser Regel war die Haltung von Vertretern in der Bundesverwaltung, dass Unternehmer um das Risiko des Geschäftens in der Pandemie hätten wissen müssen.

«Staat muss auch zahlen»

«Das ist absolut unhaltbar», sagt Hans-Ulrich Bigler (62), der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, dazu. «Der Staat hat Massnahmen ergriffen, jetzt muss der Staat auch zahlen.»

Ueli Maurer (l.) und Guy Parmelin: Die Bundesräte orientieren am 13. Januar über den zweiten Lockdown.
Foto: keystone-sda.ch
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Das zweite Problem in der Härtefallverordnung ist ein Problem der Zuständigkeit: Wer zahlt, wenn eine Holding den Sitz in Zürich hat, den Umsatz aber ausserhalb von Zürich macht? Muss der Sitzkanton bluten? Die Situation betrifft Tausende Betriebe – von gross bis klein. Und sie hat potenziell grosse Auswirkungen auf die Finanzen eines Kantons. Der Bund trägt nur zwei Drittel der Härtefallhilfen.

Klarheit nach dem Valentinstag

Das dritte Problem ist innerbetrieblich. Was passiert bei Firmen, die in gewissen Sparten vom Bund eingeschränkt werden, in anderen aber frei wirtschaften können? Wenn gewisse Produkte nicht verkauft werden dürfen, andere aber sehr wohl? Bestes Beispiel sind die Papeterie-Läden. Sie dürfen Stifte und Papier verkaufen. Alles andere nicht.

Die Härtefall-Richtlinien in Bern werden deshalb nochmals komplett überarbeitet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom letzten Mittwoch einen eindeutigen Auftrag an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Finanzdepartement (EFD) erteilt, wie die beiden Departemente auf Anfrage erklären. Die Botschaft zu den Härtefallhilfen sei zurückgezogen – ein ziemlich seltener Verwaltungsakt. Deadline für die neue Fassung ist der 17. Februar.

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