Engpass bei Generika?
Mit diesem Wissen sparst du bei Medikamenten

Das günstige Generikum ist vergriffen, die Apotheke greift zum teuren Original. Was können Sie da tun?
Publiziert: 09.05.2024 um 12:23 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2024 um 10:53 Uhr
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Peter Johannes Meier
Beobachter

Immer mehr günstige Generika sind nicht lieferbar. Weil Patientinnen nicht auf die Medikamente warten können, verkaufen Apotheker und Ärztinnen die Originalpräparate. Dafür verrechnen die Krankenkassen in der Regel 40 Prozent Selbstbehalt, für Generika sind es nur 10 Prozent. Doch die Regel gilt nicht, wenn Generika nicht lieferbar sind.

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Hunderte Franken gespart

Eine Beobachter-Leserin musste für ihren krebskranken Mann kürzlich ein starkes Schmerzmittel besorgen. Das Generikum Oxycodon-Naloxon-Mepha für 28.35 Franken war aber nicht lieferbar. Das Original Targin kostet in der gleichen Menge 47.65 Franken. Auf ein Jahr gerechnet würde das, wegen des höheren Selbstbehalts, zu 421.20 Franken Mehrkosten führen. Laut Bundesamt für Gesundheit dürfen die Krankenkassen in diesem Fall aber nur den reduzierten Selbstbehalt von 10 Prozent verrechnen. 

Der Apotheker handelte in diesem Fall vorbildlich, indem er die Nichtlieferbarkeit des Generikums auf der Rechnung an die Krankenkasse vermerkte, wodurch dem Patienten der reduzierte Selbstbehalt verrechnet wurde. Nicht alle Apotheker und Ärztinnen tun dies bereits, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Muss es einmal das Original-Präparat sein, gibt es Möglichkeiten, dennoch günstiger davonzukommen.
Foto: Keystone

Pflicht zur Dokumentation

«Die Apothekerinnen und Apotheker sind dazu angehalten, den gesamten Vorgang zu dokumentieren. Das heisst, sie müssen in ihrem Betriebssystem festhalten, warum das Originalpräparat abgegeben wurde. Zudem müssen sie die Nichtlieferbarkeit der Generika dokumentieren», so Gregory Nenniger, Sprecher des Apothekerverbands pharmaSuisse. «Beim Eingang der Rechnung sehen die Krankenversicherer dann auf einen Blick, dass das Originalpräparat nur abgegeben wurde, weil die Generika nicht lieferbar sind.»

Die Dokumentationspflicht gilt auch für Ärztinnen und Ärzte. «Das kann zum Beispiel mit einem Bildschirmfoto von der Website des Generika-Anbieters geschehen. Der Beleg kann dann in der Krankengeschichte hinterlegt werden», heisst es beim Ärzteverband FMH. Auf der Rechnung könne zudem der Hinweis «Substitution nicht möglich» angeführt werden. Dann verrechnet die Krankenkasse automatisch den tieferen Selbstbehalt.

Für den Mehraufwand gibt es zwar keine spezifische Position im Abrechnungssystem Tarmed. Die Ärztin kann ihn in der Regel aber über die Position Konsultation verrechnen, wie die FMH bestätigt.

Geschätzte 15 Millionen Franken Mehraufwand

Dagegen sehen sich die Apotheker mit einem wachsenden, nicht entlöhnten Mehraufwand konfrontiert. «Schätzungen von Apotheken auf dem Höhepunkt der Lieferengpässe zeigen, dass sie fünf bis acht Stunden pro Woche für Massnahmen aufwenden, die sie angesichts der Medikamentenknappheit ergreifen müssen», sagt Gregory Nenniger vom Apothekerverband.

Dazu gehört das Informieren der Patientinnen und Patienten, das Suchen nach Alternativen, die Dokumentation des Problems, das Kontaktieren von Ärztinnen und Ärzten, wenn nötig der Import von Medikamenten aus dem Ausland oder sogar das Herstellen von Medikamenten. «Ein Grossteil dieser Arbeit ist zusätzlich und wird nicht durch Pauschalen entschädigt», sagt Nenniger. Er schätzt diesen nicht entlöhnten Aufwand auf 15 Millionen Franken pro Jahr. 

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