Drohnen
Kanton Waadt weitet Flugverbotszonen für Drohnen aus

Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Gefängnissen, Polizeiposten, Gerichtsgebäuden sowie Spitälern mit Helikopterlandeplatz wird im Kanton Waadt verboten. Die ferngesteuerten Fluggeräte müssen künftig eine Mindestdistanz von 300 Metern zu diesen Gebäuden einhalten.
Publiziert: 11.07.2019 um 12:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2019 um 13:52 Uhr

Der Staatsrat hat zusätzliche Regeln erlassen, die über die Vorschriften des Bundes hinausgehen. Sie treten am 15. Juli in Kraft. Mit der rasanten Zunahme der Drohnen auf Kantonsgebiet seien auch die Sicherheitsrisiken gestiegen, begründete die Waadtländer Sicherheitsdirektorin Béatrice Métraux am Donnerstag vor den Medien den Entscheid der Kantonsregierung.

Auch bei Einsätzen von Polizei, Rettungsdiensten oder Katastrophenschutz dürfen sich Drohnen in Zukunft nicht auf eine Distanz von weniger als 300 Metern nähern. Zudem können die Behörden temporäre Flugverbote bei hochrangigen Treffen wie Staatsbesuchen oder Grossanlässen wie der Fête de vignerons verhängen.

Ähnliche Vorschriften gelten seit einigen Jahren im Kanton Genf. Auch dort dürfen Drohnen nicht in der Nähe von öffentlichen Gebäuden wie Gefängnissen, Gerichts- und Polizeigebäuden sowie Sitzen von internationalen Organisationen nicht betrieben werden. In anderen Kantonen wird über eine Verschärfung der Drohnenregeln diskutiert.

Der Kanton Waadt untersagt das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Gefängnissen, Polizeiposten, Gerichtsgebäuden sowie Spitälern mit Helikopterlandeplatz. Ähnliche Regeln gibt es in Genf.

Der Betrieb von Drohnen ist national geregelt, in der Verordnung des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien. Die Kantone können für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilogramm jedoch «Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde» erlassen.

Im Kanton Waadt können Widerhandlungen gegen die neuen Regeln ins Geld gehen. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10'000 Franken belegt werden. Auch kann die Polizei Drohnen beschlagnahmen, die über verbotene Orte fliegen.

Allzu grosse Auswirkungen auf Drohnenpiloten in der Waadt haben die neuen Vorschriften indes nicht. Denn zahlreiche Gebäude, welche die Drohnen laut Gesetz nun meiden müssen, befinden sich ohnehin in einer bestehenden Flugverbotszone.

In der Schweiz dürfen Drohnen laut Vorschrift nicht in einem Umkreis von fünf Kilometern von Flugplätzen fliegen. An Flughäfen oder Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollen gibt es zudem Kontrollzonen, die weit über diesen Radius hinaus gehen. Auch in wichtigen Naturschutzgebieten ist das Fliegen der ferngesteuerten Geräte untersagt.

Eine Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) zeigt Drohnenbesitzern auf, wo für den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte Einschränkungen und Verbote gelten. Drohnen unter 30 Kilo dürfen in der Schweiz grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden.

(SDA)

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