Diskriminierung oder geregelte Kleidervorschrift?
Migros entlässt Kassiererin wegen Kopftuch – jetzt klagt sie

Die Migros hat eine langjährige Angestellte fristlos entlassen, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Nun geht die Kassiererin rechtlich gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin vor.
Publiziert: 22.02.2024 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 22.02.2024 um 13:24 Uhr

Die Migros kommt nicht zur Ruhe. Kurz nachdem sie die Abspaltung von Fachmärkten und den Verkauf von Hotelplan angekündigt hatte, steht der orange Riese wieder in den Schlagzeilen. Dieses Mal geht es um Diskriminierungsvorwürfe. Wie «20 Minuten» berichtet, hat eine Migros-Filiale in Luzern eine Kassiererin fristlos entlassen, weil sie ihr Kopftuch bei der Arbeit nicht ablegen wollte.

Die Kurdin, die anonym bleibt, arbeitete seit 2017 in der Filiale. Im Sommer 2023 hat sie für sich beschlossen, ein Kopftuch zu tragen. Diese Entscheidung kam bei ihrem Chef nicht gut an. «Mein Chef sagte mir, dass ich nicht mit dem Kopftuch zur Arbeit kommen dürfe. Sonst würde ich nach Hause geschickt», so die Mitarbeiterin gegenüber der Zeitung.

Fristlose Kündigung nach sechs Jahren

Auch der Wunsch auf eine Abteilungsversetzung wurde abgelehnt. Da sich die Mitarbeitende ohne Kopftuch nicht mehr wohlfühlte, meldete sie sich von der Arbeit ab. Kurz darauf flatterte die fristlose Kündigung ins Haus. Der Grund: Arbeitsverweigerung. «Und das, obwohl ich sechs Jahre in der Filiale gearbeitet habe.»

Die Migros sieht sich mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert.
Foto: Keystone
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Die Migros begründete zu diesem Zeitpunkt den Entscheid mit einer national geregelten Kleiderordnung fürs Personal in den Filialen. Nach dieser sei es Mitarbeitenden mit Kundenkontakt verboten, mit Kopfbedeckungen zur Arbeit zu kommen. Die Migros-Sprecherin sagte gegenüber der Zeitung: «Dies schliesst religiöse Kopfbedeckung, so auch Kopftücher, Turbane oder Kippas mit ein.» Die Migros betonte, dass die aus Gründen der Sicherheits- und Hygienevorschriften so geregelt sei.

Migros überdenkt Kopftuch-Position

Alles Argumente, die die entlassene Kassiererin nicht überzeugten. Sie fühlte sich diskriminiert. Und klagt nun gegen die Migros.

Auf Nachfrage der «Luzerner Zeitung» scheint die Migros nicht mehr so starr auf ihrer Position zu beharren, wie noch im vergangenen Jahr. Aktuell sei man mit den Genossenschaften in Diskussion, die Kleiderordnung in bestimmten Punkten wie der Kopfbedeckung anzupassen, sagt eine Sprecherin der Migros gegenüber der Zeitung.

Auch der andere grosse Detailhändler der Schweiz fährt eine strenge Spur mit religiösen Symbolen: So sei es bei Coop ebenfalls untersagt, im Verkauf Kopfbedeckungen zu tragen, bestätigt eine Sprecherin gegenüber der «Luzerner Zeitung». Kiosk-Konzern Valora mit Marken wie Brezelkönig oder Avec und die Post äussern sich hingegen etwas liberaler. Bei beiden gelten keine entsprechenden Verbote – auch nicht bei Kundenkontakt. (rul)

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