Das müssen ungeimpfte Reisende jetzt beachten
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Es wird komplizierter:Das müssen ungeimpfte Reisende jetzt beachten

Bundesrat will PCR-Tests und Quarantäne
Reisen ohne Auflagen gibts bald nur noch für Geimpfte

Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfte das Reisen ab dem 20. September deutlich komplizierter werden. Ohne Tests oder Quarantäne soll die Rückkehr in die Schweiz für sie nicht mehr möglich sein.
Publiziert: 08.09.2021 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2021 um 06:57 Uhr

Der Bundesrat will keine Reiserückkehrer-Welle mehr wie diesen Sommer. Nach den Sommerferien kehrten zahlreiche Infizierte in die Schweiz zurück und belasten heute die Intensivstationen der Spitäler. Die meisten von ihnen sind ungeimpft.

Deshalb präsentiert der Bundesrat heute zwei Varianten, wie die Einreiseregeln ab dem 20. September aussehen könnten.

  1. Bei der ersten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen – egal woher sie kommen. Nach vier bis sieben Tagen muss ein zweiter Test gemacht werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss an die Kantonsbehörden übermittelt werden. Die Kosten für beide PCR-Tests müssen selbst bezahlt werden. Ein PCR-Test kostet derzeit rund 150 Franken.

  2. Bei der zweiten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen ebenfalls bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, den sie selbst bezahlen. Nach der Einreise sollen diese Personen jedoch für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen selbstbezahlten PCR-Test aufgehoben werden.

Paganini: «Ausländische Gäste sollen nicht in Quarantäne»

«Die neuen Bestimmungen sind eine Folge des Sommers. Da haben wir bemerkt, dass wir Rückkehrer aus dem Ausland besser kontrollieren müssen», sagt Gesundheitsminister Alain Berset (49). «Deshalb wollen wir ungeimpfte Rückkehrer aus dem Ausland ab dem September identifizieren. Sie müssen sich in eine Quarantäre von 10 Tagen begeben.»

Für Ungeimpfte wird reisen komplizierter und teurer.
Foto: imago images/Andreas Haas
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Der Bundesrat hat diese zwei Varianten am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Entscheiden, welche Variante tatsächlich in Kraft tritt, wird der Bundesrat voraussichtlich am 17. September. In Kraft treten soll die Regelung am 20. September.

Der Präsident des Schweizer Tourimus-Verbands und St. Galler Mitte-Nationalrat Nicolo Paganini (55) hat bereits einen Favorit aus den beiden Vorschlägen: «Es ist für uns klar, dass ausländische Gäste, die weder gegen Covid geimpft, noch von Corona genesen sind, nicht in Quarantäne sollen. Ich begrüsse deshalb die Variante 1 der beiden Vorschläge, die der Bundesrat in Konsulation gibt.»

Elektronische Registrierungspflicht

Zusätzlich gilt für beide Varianten, dass nicht geimpfte und nicht genesene Personen ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das Passagier-Lokalisierungsformular, das in vielen EU-Staaten heute schon verwendet wird.

Die Einhaltung der neuen Einreiseregelungen soll nach dem Willen des Bundesrats verstärkt kontrolliert werden. Verstösse sollen mit Bussen sanktioniert werden.

Ausgenommen von der Regelung sind alle geimpften und genesenen Personen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Kinder unter 16 Jahren und Passagiere auf der Durchreise.

Covid-Zertifikat für im Ausland Geimpfte

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass neu Personen, die sich im Ausland mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur anerkannten Impfstoff geimpft haben, in der Schweiz ein Covid-Zertifikat erhalten können. Der Sputnik-Impfstoff ist von der Behörde derzeit nicht anerkannt.

Für die Ausstellung der Zertifikate sollen die Kantone verantwortlich sein, die eine Stelle dafür einrichten sollen. Dieser Vorschlag geht bis am 14. September in die Konsultation.

Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte
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«Neue Quarantäne-Liste» wird abgeschafft

Schliesslich hat der Bundesrat entschieden, die Liste der Staaten, in denen besorgniserregende Varianten kursieren, abzuschaffen. Angesichts der hochansteckenden Deltavariante könne diese Liste den schnellen Veränderungen der Fallzahlen nicht mehr Rechnung tragen, schreibt der Bundesrat zur Begründung.

Weitergeführt werden soll hingegen die Risikoliste des Staatssekretariats für Migration (SEM), die regelt, aus welchen Staaten man in die Schweiz einreisen darf. (gif/pbe/SDA)

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