Blockierte Sitzplätze im Zug
SBB-Durchsage warnt vor Zusatz-Billett fürs Gepäck

Wer seine Habseligkeiten achtlos auf dem Nebensitz platziert, der soll dafür bezahlen. So die Ansage in einem Intercity der SBB. Das verwirrt die Pendler. Muss man für seinen Rucksack wirklich ein Billett lösen?
Publiziert: 31.05.2024 um 17:19 Uhr
Patrik_Berger_Redaktor Wirtschaft Desk_Ringier Blick_1-Bearbeitet.jpg
Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Schweizerinnen und Schweizer sind von Grund auf höflich. Die meist rhetorisch gemeinte Frage «Isch da no frei?» gehört zum Standardrepertoire eines jeden Pendlers. Auch wenn das Gegenüber Kopfhörer trägt und deshalb nichts hört. Oder ein Rucksack auf dem Platz daneben die Frage eigentlich überflüssig macht. Man fragt zuerst mal nett, bevor man sich setzt – auch wenn der Rucksack nervt.

Weniger diplomatisch hat ein Zugbegleiter auf störendes Gepäck auf an sich freien Sitzen reagiert, wie 20 Minuten berichtet. Im vollen IC81 von Bern nach Zürich schnappte er sich das Mikrofon und machte eine Durchsage, welche die Reisenden die Ohren spitzen liess. Er warnte Pendler, die mit ihren Habseligkeiten die Plätze blockieren. Auf Deutsch und auf Englisch. Sie müssten die Hälfte des Billettpreises bezahlen.

Nur ein Sitz pro Person

Die Durchsage hat die Reisenden offenbar überrascht. Viel bewirkt hat sie laut dem Bericht aber nicht. Zwei Zugbegleiterinnen haben bei der Kontrolle der Tickets Dutzende Passagiere persönlich darauf aufmerksam machen müssen, dass sie den Platz neben dem eigenen nicht auch noch belegen.

Pendler, die gleich mehrere Plätze belegen, sind ein Ärgernis.
Foto: Keystone
1/5

Doch muss man wirklich für einen zusätzlich belegten Platz bezahlen? «Grundsätzlich gilt, dass eine Person nur einen Sitzplatz belegt», sagt eine SBB-Sprecherin zu 20 Minuten. Das Handgepäck gehöre in die Gepäckablage. Dies stehe auch in der Hausordnung, die in den Zügen gelte. «Das Zugpersonal setzt die Hausordnung in Zügen mit Augenmass durch.»

«Das bedingt ein Billett»

Aber sie fügt an: «Im Zweifelsfall gelten aber die Tarif-Bestimmungen der Branche, wonach das Besetzen eines Sitzes mit Gepäck ein Billett bedingt.» Das Zugpersonal könnte für achtlos abgestelltes Gepäck also extra kassieren. In der Praxis ist das aber kein Thema.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.