Bestnote dank Chat GPT – wir erklären dir die rechtliche Lage
Kannst du KI als Prüfungshilfe jetzt einsetzen?

Ein Maturand hat sich Goethes «Faust» von ChatGPT erklären lassen – und die Bestnote erzielt. Der Beobachter sagt, was rechtlich gilt.
Publiziert: 10.05.2024 um 12:02 Uhr
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Andri Gigerl
Beobachter

Kein einziges Buch lesen und bei Prüfungen trotzdem Bestnoten erzielen. Ein Zürcher Maturand tat genau das, wie er kürzlich der «NZZ» erzählte. Statt die Bücher zu lesen, habe er sie in die künstliche Intelligenz (KI) ChatGPT hochgeladen. Dann liess er sich von der KI alle wichtigen Stellen, Interpretationen und Figuren erklären – und erzielte eine Bestnote an der mündlichen Prüfung. 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Manch ein Elternteil und auch einige Klassenkameraden dürften sich bei dieser Geschichte fragen: Darf er das? Der Beobachter bat sein Beratungszentrum um Antworten.

Darf ich Aufsätze oder Arbeiten von einer KI schreiben lassen?

Grundsätzlich nicht – ausser es ist ausdrücklich erlaubt. «Normalerweise wird bei Arbeiten an Universitäten oder Hochschulen eine ‹Selbstständigkeitserklärung› verlangt», sagt Corinne Strebel, Leiterin des Beobachter-Beratungszentrums. «Darin bestätigt man, dass der Text ohne fremde Hilfe verfasst wurde. An Schulen erklärt die Lehrperson normalerweise, welche Hilfsmittel erlaubt sind.»

Künstliche Intelligenz kann als digitaler Hausaufgabenhelfer funktionieren.
Foto: Christian Beutler/Keystone
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Die Technische Universität München lehnte in so einem Fall eine Masterbewerbung ab. Der Bewerbungsaufsatz wurde laut Plagiatssoftware mit grosser Wahrscheinlichkeit mit einer KI geschrieben. Der Bewerber zog vor Gericht und verlor – KI sei unerlaubte Hilfe. Die Uni argumentierte, der Aufsatz unterscheide sich stilistisch stark vom Aufsatz, den derselbe Bewerber ein Jahr zuvor eingereicht hatte.

Darf ich KI als Hilfsmittel nutzen?

KI kann als Schreibhelfer, zum Codieren oder Lernen eine Hilfe sein. «An Universitäten und Fachhochschulen gibt es bei wichtigen Arbeiten oder Prüfungen Reglemente, die festhalten, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Und auch in der Sek, der BMS oder am Gymi sagt das die Lehrperson meistens», so Corinne Strebel. In vielen Fällen ist KI als Hilfsmittel für Arbeiten erlaubt, muss aber offengelegt werden – zum Beispiel an der Uni Zürich. Klar ist: «Wenn die schriftlichen Regeln oder die Lehrperson KI verbieten, dann ist das verbindlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.»

Kann man überhaupt nachweisen, dass ich eine KI benutzt habe?

Nicht mit 100-prozentiger Sicherheit. Es gibt aber Anwendungen, die KI-generierte Texte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erkennen können. Auch haben Aufsätze, die von einer KI zum gleichen Thema generiert werden, oft eine auffällig ähnliche Struktur – ein für Prüferinnen und Prüfer einfacher Test im Verdachtsfall.

Darf ich ganze Bücher oder Artikel für eine Zusammenfassung in die KI hochladen?

Rechtlich könne dies Probleme geben, sagt Corinne Strebel. «Bücher oder wissenschaftliche Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Wer urheberrechtlich geschützte Texte in eine KI hochladen möchte, braucht dazu grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers.» Denn hochgeladene Dateien werden oft vom Entwickler fürs Training der KI verwendet. Hier empfiehlt sich zum Beispiel die integrierte KI von Microsoft Edge: Diese kann lokal gespeicherte PDF-Dateien zusammenfassen, gibt die Inhalte aber nicht weiter.

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