«Ich will Ihnen 1,7 Millionen spenden»
Aufgepasst vor angeblichem Mail von Hansjörg Wyss

Chelsea-Mitbesitzer Hansjörg Wyss will dir 1,7 Millionen Euro schenken? Ein Betrugsmail im Namen des Schweizer Milliardärs ist derzeit im Umlauf. Worauf du achten solltest, damit du nicht Opfer dieser Masche wirst.
Publiziert: 02.06.2023 um 09:55 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2023 um 12:42 Uhr
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Nicola ImfeldTeamlead Wirtschaft-Desk

«Ich bin Herr Hansjörg Wyss, ein Schweizer Geschäftsmann.» So beginnt ein E-Mail, das derzeit zirkuliert. Die Nachricht ist allerdings nicht von Milliardär und Chelsea-Mitbesitzer Hansjörg Wyss (87) verfasst, sondern von Betrügern!

Es handelt sich um ein Phishing-E-Mail – eine raffinierte Betrugsmasche. Das Wort Phishing setzt sich aus den englischen Wörtern «Password», «Harvesting» und «Fishing» zusammen. Mittels Phishing versuchen Betrüger, an vertrauliche Daten von ahnungslosen Internet-Benutzern zu gelangen. Dabei kann es sich beispielsweise um Kontoinformationen von Online-Auktionsanbietern (zum Beispiel eBay) oder Zugangsdaten für das Internet-Banking handeln.

Nie Kreditkartendaten angeben

Im E-Mail schreiben die Betrüger im Namen von Wyss: «25 Prozent meines Privatvermögens gebe ich für wohltätige Zwecke aus. Und ich habe auch versprochen, im Jahr 2023 noch mehr an Einzelpersonen zu spenden. Ich habe beschlossen, 1,7 Millionen Euro an Sie zu spenden.» Dann geben die Betrüger eine falsche E-Mail-Adresse an, auf die man sich melden soll. Wer das tut, wird in der Folge wohl um Kreditkartenangaben oder Ähnliches gebeten werden.

Das ist das Betrugs-Mail, das im Namen von Hansjörg Wyss derzeit zirkuliert.
Foto: Zvg
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Verdächtige E-Mails wie im Fall Wyss gilt es unverzüglich zu löschen, mahnen Experten. Das klassische Phishing, bei dem Opfer in E-Mails dazu verleitet werden, sensible Daten wie Kreditkartendaten anzugeben, ist auf dem Vormarsch. Immer wieder werden dafür prominente Personen wie Hansjörg Wyss, Roger Federer und Co. missbraucht.

Der «Beobachter» hat eine Liste erstellt, damit sich Betroffene informieren können:

So schützt ihr eure Daten

  • Gebe keine persönlichen Daten an, wenn du per E-Mail dazu aufgefordert wirst, sondern lösche die E-Mail.
  • Beende umgehend Telefongespräche, bei denen du nach Passwörtern, Kreditkartendaten oder anderen persönlichen Informationen gefragt wirst. Keine Bank fordert ihre Kunden per Telefon oder E-Mail auf, Passwörter, Kreditkartendaten oder andere persönlichen Angaben anzugeben, zu verifizieren oder zu aktualisieren.
  • Misstraue E-Mails, die du unaufgefordert bekommst.
  • Besonders gerne werden E-Mail-Adressen vertrauenswürdiger Firmen für betrügerische Zwecke missbraucht.
  • Kunden, die Passwörter oder Kreditkartendaten wie oben beschrieben einem Betrüger angegeben haben, sollten sich umgehend an die E-Banking-Hotline der jeweiligen Bank wenden.

Wie Phishing-Mails melden?

  • Wer als Privatperson Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist und einen Schaden erlitten hat, sollte sich in erster Linie bei der lokalen Polizeistelle melden.
  • Sind Firmen oder andere grosse Organisationen betroffen, können sich diese an die Nationale Anlaufstelle Cybersicherheit wenden. Die Aufgabe der Anlaufstelle ist es jedoch nicht, strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen. Dies ist Sache des Bundesamts für Polizei (Fedpol), das im Auftrag der Bundesanwaltschaft handelt. Anzeigen sollten Unternehmen bei der Kantonspolizei erstatten.
  • Die Polizeistellen im Inland stehen in Kontakt mit dem Fedpol. Gehen die Ermittlungen über die Landesgrenzen hinweg, tauscht sich das Fedpol mit der zuständigen Polizei im Ausland aus.

Ist Phishing strafbar?

  • Der blosse Versand von Phishing-Mails ist nicht strafbar.
  • Erst wenn gegen ein bestimmtes Gesetz verstossen wird, erhält die verschickte Nachricht strafrechtliche Relevanz.
  • Zu den Vergehen im Zusammenhang mit Phishing-Mails zählen folgende typische Straftatbestände: Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) oder betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB). Mit Letzterem ist gemeint, dass ein Angreifer beispielsweise in eine Datenbank eingreift, um dem Opfer mit den erhaltenen Daten einen Schaden hinzuzufügen oder um Geld zu entwenden.
  • Das Fedpol ermittelt laufend bei Verfahren, die in Bundeszuständigkeit fallen. Dazu zählen zum Beispiel Wirtschaftsdelikte mit internationalem Bezug, terroristisch motivierte Verbrechen oder solche, die den Staat schädigen. Da Cyberdelikte über Kantons- und Landesgrenzen hinweg stattfinden, wurde das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) neu formiert. Das Kompetenzzentrum ist eine operative Plattform, die einen besseren Austausch und Koordination zwischen Bund (Bundesanwaltschaft, Fedpol, Anlaufstelle Cybersicherheit) und den Kantonen (Kantonspolizeien, Kantonale Staatsanwaltschaften) ermöglicht.
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