Abzocke bei E-Trotti-Miete
Schweizer bezahlen happige Auslandgebühr!

Auslandseinsatzgebühren fallen eigentlich nur bei Zahlungen im Ausland an. Doch wer ein E-Trottinette mietet, sollte darauf achten, was für ein Zahlungsmittel er hinterlegt. Je nach Karte entstehen unnötige Kosten für Schweizer Nutzer.
Publiziert: 27.10.2022 um 00:02 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2022 um 07:21 Uhr
Dominique Schlund

Die kurze Fahrt mit dem E-Scooter innerhalb Zürichs kostet 95 Rappen. Doch Blick-Leser Raphael K.* staunt, als er die Abrechnung seiner Debit-Bankkarte sieht. 1.50 Franken «Auslandseinsatzgebühr» werden von der Migros Bank auf den Fahrpreis aufgeschlagen.

Diese Gebühr gibt es sonst nur auf Einkäufe im Ausland oder in Fremdwährungen. Wieso fällt die Gebühr auch dann an, wenn ich mit einem gemieteten E-Scooter in Zürich zum Beispiel vom Bellevue an den Paradeplatz fahre?

Grund: Die Betreiber von E-Trottinetts wie Tier, Bolt oder Voi sind ausländische Firmen. Und rechnen auch im Ausland ab. Je nach Karte fallen dabei für Schweizer Nutzer Gebühren an, welche die Kosten der eigentlichen Fahrt sogar übersteigen können.

E-Scooter von Bird oder Tier sind beliebt und aus dem Stadtverkehr kaum mehr wegzudenken.
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Unnötige Gebühr für Schweizer Nutzer

«Solche Gebühren sind eine Frechheit», sagt Raphael K. Schliesslich finde die Dienstleistung in der Schweiz statt und werde in Franken abgerechnet.

Die Gebühr von 1.50 bei der Migros Bank ist ein Extrembeispiel und liegt an der verwendeten Debit-Kontokarte von Visa. Karten, die direkt an ein Konto gebunden sind, erheben oft höhere Zuschläge für Auslandseinsätze.

Auf Anfrage von Blick verweist die Migros Bank auf andere Karten, die sie anbietet und bei denen keine oder eine tiefere Gebühr anfällt. Bei anderen Kartenanbietern beträgt die Auslandseinsatzgebühr 1,5 bis 2 Prozent des Rechnungsbetrags.

Die Trottinettfahrt für 95 Rappen verteuert sich dadurch zwar nur um etwa 2 Rappen. Bei täglich Tausenden Buchungen kommt dennoch einiges zusammen. Kartenbetreiber verteidigen die Gebühr mit dem höheren Risiko von Betrug bei Firmen, die im Ausland abrechnen.

Karte wechseln und beschweren

Diese Gebühren seien zwar zulässig, über deren Berechtigung lässt sich allerdings streiten, findet Finanzexperte Ralf Beyeler (44) vom Vergleichsdienst Moneyland. «Gebühren auf Zahlungen in der eigenen Währung werden in anderen Ländern so gut wie nie erhoben und entbehren jeglicher Logik.»

Gemäss Beyeler gibt es für Kunden zwei Möglichkeiten. Die eine ist, die auch die Migros Bank empfiehlt: Eine andere Karte zu verwenden. «Eine Alternative sind die neuen Smartphone-Banken, wie Neon oder Yuh. Dort gibt es keine solchen Gebühren», so der Finanzexperte.

Die zweite Lösung ist, sich bei der Kartenfirma zu beschweren. So bekam auch Blick-Leser Raphael K. die Gebühr zurückerstattet. Beschweren sich genügend Menschen über eine Auslandsgebühr, zum Beispiel bei der E-Scooter Firma Tier, so kommt diese auf eine «Whitelist». Ist ein Anbieter auf dieser Liste, wird keine Auslandseinsatzgebühr mehr von der Kartenfirma erhoben.

Immer mehr Dienstleistungen betroffen

Digitalisierung und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Unternehmen international tätig sind. Und deren Gebühren können je nach Karte auch bei anderen solchen Firmen anfallen – Tendenz steigend.

Mögliche Beispiele sind Uber, Streamingdienste wie Dazn oder Apps wie «Too good to go». Es lohnt sich also, genau zu prüfen, wo ein Unternehmen abrechnet und welche Karte man für die jeweilige Zahlung verwendet.

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