100 oder 330 Milliliter erlaubt?
Zickzackkurs der EU sorgt für Verwirrung an Flughäfen

330 Milliliter Flüssigkeit sind aktuell bei Kontrollen mit CT-Scannern an Flughäfen erlaubt. Doch bald nicht mehr – ab September sind wieder nur 100 Milliliter erlaubt. Wie betrifft das den Flughafen Zürich?
Publiziert: 06.08.2024 um 16:46 Uhr
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Aktualisiert: 06.08.2024 um 17:15 Uhr
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Seit dem 23. April 2024 dürfen bei Handgepäckkontrollen an Flughäfen im EU-Raum im Prinzip Flüssigkeiten in Behältern von bis zu 330 Millilitern statt wie zuvor 100 Millilitern mitgeführt werden – sofern die Kontrolle per CT-Scanner erfolgt.

An zahlreichen Flughäfen machten sich das Passagiere bereits zunutze. Doch nun hat die EU ihren Entscheid rückgängig gemacht: Ab dem 1. September 2024 gilt wieder die 100-Milliliter-Regel. Betroffen sind alle Flughäfen in der EU sowie in der Schweiz, in Norwegen und in Island.

Das geschieht zum einen, weil Passagiere nie genau wussten, ob sie nun nach herkömmlicher Methode oder mittels CT-Scan kontrolliert werden, und entsprechend unvorbereitet waren. Zum anderen soll es laut «Aerotelegraph» aber auch damit zu tun haben, dass einige CT Scanner «fehleranfällig» waren.

Dank den neuen CT -Scannern muss man Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich nicht mehr aus dem Handgepäck nehmen.
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Das hat einige Flughäfen vor neue Herausforderungen gestellt und für viel Ärger gesorgt. So wären die Vorteile im Verhältnis zu den immensen Kosten der neuen Geräte sehr gering.

Zürich sieht es gelassen

Am Flughafen Zürich sorgt der Zickzackkurs der EU für ein müdes Gähnen. Seit fast genau einem Monat sind hier bei den Passagier-Sicherheitskontrollen zwei neue CT-Scanner im Einsatz. Zu Testzwecken wurden zwei der insgesamt 26 Sicherheitskontrolllinien mit dieser neuen Technologie ausgestattet: Jene in der untersten Etage der Passagierkontrolle im Terminal 1.

Der Hauptvorteil für Reisende ist, dass sie an den neuen CT-Scannern ihre elektronischen Geräte und Flüssigkeiten für die Kontrolle nicht mehr aus dem Handgepäck nehmen müssen. 

Wobei: Die seit 2006 geltende «Flüssigkeitsregel» – pro Flüssigkeitsbehälter maximal 100 Milliliter, total nicht mehr als 1 Liter – bleibt in Zürich vorerst bestehen. Wer also die Trinkflasche oder das grosse Shampoo im Rucksack vergisst, wird diese nach wie vor abgeben müssen.

Auch Körperkontrollen sind neu

Die neuen Linien bestehen aus einem CT-Scanner für die Kontrolle des Handgepäcks und einem Security-Scanner für die Kontrolle der Passagiere. Letzteres ist eines jener Geräte, in die man hineingehen muss, um sich mit erhobenen Armen kurz scannen zu lassen. Doch nicht jeder Passagier muss dort durch.

Wie lange die EU die CT-Scanner überprüft und die alte Regel gelten lässt, ist unklar. Das kommt Zürich entgegen: Während in Grossbritannien, Finnland oder den Niederlanden CT-Scanner weitgehend Standard sind, legt der grösste Schweizer Flughafen damit erst los.

Bis die Regel mit 330 Millilitern auch in der Schweiz zur Anwendung kommt, dürfte der Flughafen Zürich seine Tests mit den CT-Scannern abgeschlossen haben. Langfristig plant die Flughafen Zürich AG, alle Sicherheitskontrolllinien mit dieser neuen Technologie auszustatten.


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