Auch Luzerner Kantonsgericht ist überzeugt
Paul Estermann hat seine Pferde gequält!

Springreiter Paul Estermann ist in zweiter Instanz als Tierquäler verurteilt worden. Das Luzerner Kantonsgericht beurteilt seine Peitschenhiebe in zwei Fällen als unnötig hart.
Publiziert: 20.01.2021 um 11:31 Uhr
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Aktualisiert: 21.04.2021 um 15:49 Uhr
Nicole Vandenbrouck

Die Stute Castlefield Eclipse und der Wallach Lord Pepsi wurden Opfer von Paul Estermanns übermässigem Ehrgeiz und seiner aufbrausenden Art. Im April 2016 und bereits im Herbst 2015 (Lord Pepsi) hat der Springreiter die Pferde mehrmals mit Peitschenhieben misshandelt (im BLICK). Das sieht nun auch das Luzerner Kantonsgericht als erwiesen an, an dem Mitte Dezember 2020 die Berufungsverhandlung stattgefunden hatte.

Denn Estermann, dem der Staatsanwalt charakterliche Defizite sowie fehlende Einsicht attestierte, zog das Urteil des Bezirksgerichts Willisau vom November 2019 weiter. Mit mässigem Erfolg: Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt das vorinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Einzig für zwei Vorfälle im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 mit Lord Pepsi wurde der 57-Jährige freigesprochen.

Estermann will Stempel «Tierquäler» abwenden

Das Verdikt: Estermann wird mit einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken (16 800 Fr.) belegt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens übernehmen. Doch um die finanziellen Konsequenzen ging und geht es dem Beschuldigten wohl kaum.

Ein ehemaliger Pferdepfleger von Paul Estermann spielte BLICK die Fotos zu, die den blutenden Pferdebauch seiner Top-Stute Castlefield Eclipse zeigen soll.
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Estermann will primär abwenden, dass er als Tierquäler abgestempelt wird. Denn diesen Ruf würde der Springreiter bei einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr los, das hätte (noch mehr) sportliche Konsequenzen. Auch der Schweizerische Verband für Pferdesport müsste in diesem Fall endlich klare Stellung beziehen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Noch gilt aber die Unschuldsvermutung. Denn das Urteil wurde vom Kantonsgericht den Parteien erst schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen. Ab diesem Zeitpunkt haben Estermann und sein Anwalt 30 Tage Zeit für ihre Einsprache. Es ist davon auszugehen, dass sie erneut in Berufung gehen.

Bereits in der fünfstündigen Verhandlung am Kantonsgericht wehrte sich sein Anwalt mit einem Rundumschlag gegen die involvierten Behörden und Estermann verharmloste seinen Peitschengebrauch.

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