FCL-Zoff vor Gericht
Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg!

Der FCL-Zoff geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft Luzern will gegen Bernhard Alpstaeg einen einseitigen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen. Dieser wehrt sich nun vor Gericht.
Publiziert: 02.05.2024 um 15:55 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2024 um 18:29 Uhr

Bernhard Alpstaeg wurde am Donnerstag von der Luzerner Staatsanwaltschaft brieflich darüber informiert, dass sie einen einseitigen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen will. Der FCL-Aktionär verkündet in einer Medienmitteilung, dass er diesen Strafbefehl nicht akzeptieren und den Fall vor Gericht ziehen werde.

«Materiell und rechtlich gibt es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund», erklärt Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits. «In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Bernhard Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden.»

Auf das zivilrechtliche Verfahren, das noch vor dem Bezirksgericht hängig ist, habe die Ankündigung der Staatsanwaltschaft keine Auswirkungen, wie die Alpstaeg-Seite in der Mitteilung schreibt. In jenem Fall hat der FCL-Aktionär darauf geklagt, dass ihm 25 Prozent der Aktien an der FCL Holding AG wieder zugesprochen werden, die ihm der Verwaltungsrat im Dezember 2022 abgesprochen hat. 

Berhard Alpstaeg hat Post von der Staatsanwaltschaft Luzern gekriegt. Diese will einen einseitigen Strafbefehl gegen ihn erlassen.
Foto: keystone-sda.ch
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Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG zeigt sich in einer Medienmitteilung durch die Ankündigung der Staatsanwaltschaft seinerseits bestätigt, dass das 25-Prozent-Aktienpaket zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde. 

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