Hier checkt HCD-Herzog SCB-Blum gegen den Kopf
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Üble Szene:Hier checkt HCD-Herzog SCB-Blum gegen den Kopf

Wegen Brutalo-Check
Blum klagt gegen Herzog – gehts um Millionen?

Fabrice Herzog steht mit dem EVZ vor der ersten Halbfinal-Partie. Neben dem Eis muss er sich mit der Zivilklage von Eric Blum befassen.
Publiziert: 08.04.2022 um 00:37 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2022 um 16:10 Uhr
Dino Kessler

Auf dem sportlichen Glatteis ist Fabrice Herzog (27) der Mann der Stunde. Im Viertelfinal gegen den HC Lugano hat er mit seinen Toren (4) und Assists (3) grossen Anteil am glatten Durchmarsch des Titelverteidigers in den Halbfinal. Aber die Vergangenheit lässt Herzog nicht los.

Am 14. Februar 2021 legt der damalige Davos-Stürmer seinen Gegenspieler Eric Blum (SC Bern) mit einem wuchtigen Check gegen den Kopf aufs Eis. Blum erleidet eine Gehirnerschütterung, eine Fraktur der Nase und Verletzungen an der Schulter.

Vier Tage später folgt das Urteil des Einzelrichters der National League: Herzog wird als Wiederholungstäter zu 8 Spielsperren und einer Busse von 11'150 Franken verurteilt, auf eine Berufung verzichtet Herzog. Der Einzelrichter begründet sein Urteil unter anderem mit dieser Ausführung: «...so ist der Beschuldigte in der Players History mehrfach vorbelastet und gilt als Wiederholungstäter. Der Beschuldigte legt eine gewisse generelle Rücksichtslosigkeit an den Tag und scheint auch durch die in der Vergangenheit erhaltenen Disziplinarstrafen nicht belehrt worden zu sein».

14. Februar 2021: Berns Eric Blum liegt nach Herzogs Check auf dem Eis.
Foto: keystone-sda.ch
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Blums Vertrag läuft Ende April aus

Eric Blum (35) hat seit diesem Vorfall keinen Ernstkampf bestritten, sein Vertrag beim SC Bern läuft per Ende April 2022 aus. Im September 2021 sagte Blum gegenüber Blick: «Wenn ich eine gewisse Belastungsgrenze überschreite, kehren die Kopfschmerzen zurück und ich spüre ein dumpfes Gefühl in den Ohren. Wie nach einem lauten Konzert».

45 schweisstreibende Minuten auf dem Velo wären für ihn kein Problem, sagte Blum damals. Schränkte dann aber ein: «Schiesst der Puls in einem Intervalltraining auf 180, beginnen die Symptome. Dann ist der Tag gelaufen. Ich muss schlafen, um mich zu erholen. Das ist auch für meine Frau und meinen Sohn nicht witzig.» Im Alltag sei er beschwerdefrei: «Wäre ich nicht Spitzensportler, könnte man mich wohl als genesen bezeichnen».

Zivilverfahren im Gang

Doch nicht nur für Blum ist die Sache nicht ausgestanden: Im Dezember 2021 flattert bei Fabrice Herzog Post ins Haus, Blum hat im Kanton Bern Zivilklage eingereicht. In einem Zivilverfahren reichen die Parteien ihre Sichtweise schriftlich ein, ab einem Streitwert von 100000 Franken kann auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet und direkt Klage erhoben werden. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren werden im Zivilverfahren keine Ermittlungen von Amtes wegen durchgeführt, der Staat stellt den Parteien ein Gericht zur Verfügung. Nach Eingang der Klageschrift muss die beklagte Partei Stellung zu den Ausführungen nehmen, allein der schriftliche Teil eines Zivilverfahrens kann Monate dauern.

Bei einer Hauptverhandlung halten die Parteien ihre Plädoyers und legen Beweise vor, das Gericht hört Zeugen und Experten an. Wird das schriftliche Urteil des Gerichts nicht akzeptiert, kommt es zum Rechtsmittelverfahren vor der nächsten Instanz, meist ein Kantons- oder Obergericht. Wird auch vor dieser Instanz keine Einigung erzielt, bleibt die Beschwerde vor Bundesgericht. Je nach Umfang der Akten kann ein solcher Prozess Jahre dauern.

Wann wird die Grenze zwischen Sport- und Zivilrecht überschritten?

Allerdings müssen sich die Juristen gleichzeitig die Frage stellen, ab welchem Zeitpunkt die Grenze zwischen Sport- und Zivilrecht in einer Sportart überschritten wird, die den Körperkontakt als Stilmittel explizit erlaubt und durch eigene Regeln definiert und auch sanktioniert. Bestimmt keine Antwort auf diese Frage hat die Volksmeinung, die sich aus den Stimmen von Anhängern, Fans und teilweise voreingenommenen Personen aus dem nahen Umfeld der Klubs zusammenfügt.

Was droht Herzog nun? Sollte er in diesem Zivilverfahren verurteilt werden, müsste er für die Streitsumme, eventuell in Millionenhöhe, gerade stehen. Blum führte zwar im September 2021 aus, dass er im Alltag beschwerdefrei und genesen sei. Er sagte aber auch, dass er nicht mehr in der Lage sei, Spitzensport auszuüben. Für die Beurteilung der Gesamtlage dürfte schliesslich auch Blums sportmedizinische Krankheitsakte mit mehreren dokumentierten Gehirnerschütterungen hinzugezogen werden. Blum müsste beweisen, dass der Vorfall vom 14. Februar 2021 einen gravierenden gesundheitlichen Schaden verursachte.

Die involvierten Parteien möchten sich bezüglich der Klage nicht äussern und verweisen auf ein laufendes Verfahren.

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