Zuletzt soll Alina Kabajewa in Cologny GE gelebt haben
Warum hat die Schweiz Putins Geliebte nicht sanktioniert?

Putins Geliebte Alina Kabajewa lebte angeblich jahrelang in der Schweiz. Inzwischen soll sie das Land verlassen haben. Während zahlreiche Oligarchen wegen des Ukraine-Krieges sanktioniert werden, ist ausgerechnet Putins Geliebte verschont geblieben. Aber warum?
Publiziert: 27.04.2022 um 18:40 Uhr
Die Geliebte des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Alina Kabajewa, soll sich jahrelang in der Schweiz aufgehalten haben.
Foto: TASS via Getty Images
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Längere Zeit soll sich die Geliebte von Kreml-Chef Wladimir Putin (69) in der Schweiz aufgehalten haben. Erst in Lugano TI, danach in einer abgeschotteten Villa mit hohen Wänden und einem Helikopterlandeplatz in Cologny GE, wie das «Wall Street Journal» berichtet. Alina Kabajewa (38) soll in der Schweiz sogar ein Kind zur Welt gebracht haben. Der Vater: Wladimir Putin.

Inzwischen hat die ehemalige Kunstturnerin offenbar das Land verlassen. In der Schweiz soll sie sich nicht mehr aufhalten.

Dabei hätte sie das ohne Probleme tun können. Denn: Sie steht nicht auf der gefürchteten Sanktionsliste. Im Zuge des Ukraine-Krieges wurde das Vermögen von zahlreichen Oligarchen eingefroren und beschlagnahmt. Dadurch soll der Druck auf den russischen Präsidenten steigen und der Krieg beendet werden.

Schweiz kann nicht eigenständig über Sanktionen bestimmen

Aber ausgerechnet Putins Geliebte wurde nicht von der Schweiz sanktioniert. «Frau Kabajewa ist nicht auf der Schweizer Sanktionsliste, weil sie nicht auf derjenigen der EU ist», sagt Fabian Maienfisch vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu Blick. Gemäss dem Embargogesetz könne der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz, wie der EU, entschieden wurden.

Hätte die UNO Sanktionen gegen Putins Geliebte erlassen, müsste sogar die Schweiz diese Massnahme umsetzen. Dazu sei die Schweiz als UNO-Mitglied verpflichtet. Anders sieht es dagegen bei der EU aus. Der Seco-Sprecher zu Blick: «Der Bundesrat entscheidet im Einzelfall darüber, ob die Schweiz die von der EU beschlossenen Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt.»

Eigenständig könne die Schweiz übrigens nicht handeln. Dazu gäbe es keine Rechtsgrundlage. Gleichzeitig betont Maienfisch, dass alle bisherigen Sanktionspakete der EU durch die Schweiz vollständig umgesetzt worden seien.

Im Visier der Behörden, doch die fürchten den Zorn Putins

Tatsächlich haben die EU und die USA Putins Geliebte im Visier, zögern aber, was Sanktionen angeht. Ein US-Beamter erklärte gegenüber dem «Wall Street Journal», dass man sich vor dem Zorn des Kreml-Chefs fürchte. Und man lieber nicht riskiere, seine Geliebte zu sanktionieren.

Wo genau und wie lange sich Kabajewa in der Schweiz aufhielt, dazu schweigt, der Nachrichtendienst des Bundes auf Anfrage von Blick. Peter Regli (77), ehemaliger Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, versicherte aber, dass die Schweizer Behörden sicher Bescheid wussten, falls Putins Geliebte sich tatsächlich in der Schweiz aufgehalten hatte oder hält.

Dass Alina Kabajewa nicht auf der Sanktionsliste steht, obwohl sie Verwaltungsratspräsidentin des kremltreuen Medienimperiums NMG ist, kann der Ex-Nachrichtendienstchef nicht verstehen. «Dass die US-Behörden sagen, Frau Kabajewa stünde nicht auf der Sanktionsliste, weil man Putin nicht erzürnen will, dann ist das Unsinn.» Rücksicht sei die falsche Strategie. (jmh)

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