Urteil am Bezirksgericht Hinwil ZH
Zürcher (40) beleidigte dunkelhäutige Jugendliche

Publiziert: 08.07.2024 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 08.07.2024 um 14:49 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat einen Mann (40) wegen Drohung, Beschimpfung und Diskriminierung verurteilt. Die Freiheitsstrafe von 13 Monaten wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Das Gericht folgte damit der Ansicht der Staatsanwaltschaft und des psychiatrischen Gutachters, wie aus dem am Montag verschickten Urteil hervorgeht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Richter gingen mit einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten noch leicht über das geforderte Strafmass von 12 Monaten hinaus. Dies, obwohl sie den Beschuldigten von einer Drohung freisprachen. Weiter verurteilten sie den Schweizer zu einer Geldstrafe von 140 mal 30 Franken. Diese soll er bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat einen 40-Jährigen wegen rassistischen Vorfällen verurteilt. Er soll wegen einer Persönlichkeitsstörung in eine psychiatrische Klinik. (Archivbild)
Foto: Melanie Duchene

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf einem Sportplatz zwei dunkelhäutige Jugendliche beschimpft, bedroht und rassistisch beleidigt zu haben. So habe er einem gesagt, als «Neger» solle dieser zurück nach Afrika. Danach habe er mit einem Hammer gegen einen Zaun geschlagen und wüste Beschimpfungen ausgestossen.

Dem zweiten Jugendlichen hat er gemäss Anklage zugerufen, dass er noch nie «einen Schwarzen in einer deutschen Kleidermarke» gesehen habe. Der Jugendliche trug eine Adidas-Trainerjacke. Zudem soll der Beschuldigte vor ihm den Hitlergruss gezeigt haben.

Beschuldigter mit gesundheitlichen Problemen?

Vor Gericht behauptete der Beschuldigte in der vergangenen Woche, dass die Jugendlichen ihn bedroht hätten. Er habe sie lediglich zurechtgewiesen, weil sie über «seinen» Basketballplatz gelaufen seien.

Am Prozess bezeichnete sich der Beschuldigte als unbescholtenen, hart arbeitenden «08/15-Bürger». Er verwies auf dunkelhäutige Menschen in seiner Familie, um zu zeigen, dass er kein Rassist sei. Seine Cousine habe einen Mann aus Afrika geheiratet, sagte er. Kein Mann um die 40 würde zudem das Wort «Neger» benutzen.

Dass er psychische Probleme habe, wies der Beschuldigte zurück. Mit dem Gutachter wollte er nicht reden, weil dieser als Deutscher die Frechheit gehabt habe, mit einem Schweizer über den Nationalsozialismus zu reden.

Den grössten Teil des eintägigen Prozesses verpasste der Beschuldigte. Der Staatsanwältin, die er als «diese junge Frau» bezeichnete, wollte er nicht zuhören, danach zog er es vor, ins Gefängnis zurückzukehren. Er habe gesundheitliche Probleme, die Richterin wolle ja nicht verantwortlich sein, wenn er im Saal sterbe, meinte er.

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