Über 10'000 Franken Strafe
Zürcher annulliert illegal Ägypten-Ferien

Ein Mann aus dem Kanton Zürich buchte eine Woche Ferien in Ägypten. Noch am selben Tag stornierte er die Pauschalreise – auf illegale Art und Weise. Dafür wurde er nun verurteilt.
Publiziert: 10.01.2024 um 15:14 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2024 um 22:40 Uhr

Eine Woche im ägyptischen Urlaubsort Hurghada, kurz nach den Weihnachtsfeiertagen. Und das alles für nur 4100 Franken für vier Personen. Für den heute 57-Jährigen aus dem Bezirk Dielsdorf ZH klingt das Angebot zu verlockend, um nicht zuzuschlagen. Er bucht die Pauschalreise Anfang Dezember 2022 auf einer Online-Plattform.

Doch noch am selben Tag überlegt es sich der Zürcher anders. Er sagt die Reise ans Rote Meer gleich wieder ab – und zwar für die ganze Gruppe, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.

Allerdings hat der plötzliche Sinneswandel seinen Preis. Für den stornierten Ägypten-Trip soll der Mann 3489 Franken bezahlen. Also nur 550 Franken weniger als das gebuchte Angebot. 

Eine stornierte Reise nach Hurghada hat für einen 57-jährigen Schweizer ein böses Nachspiel. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Angeblich wurde sein Handy gestohlen

Der Zürcher will nicht zahlen und überlegt sich einen Trick, als die Rechnung kommt. Er wendet sich an das zuständige Inkassobüro und behauptet, die Reise nicht selbst gebucht zu haben. Jemand habe seine Daten für die Buchung missbraucht. Die Kantonspolizei wäre auch schon informiert. Er erscheint glaubwürdig. Zahlen muss er die Rechnung nicht. 

Ende März 2023 erstattet der Mann bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt, wie der «Zürcher Unterländer» weiter berichtet. Angeblich sei ihm Anfang Dezember, wenige Tage vor der Buchung, sein Handy gestohlen worden.

Versuchter Betrug und Irreführung der Rechtspflege

Die ihm unbekannte Täterschaft habe daraufhin die Reise gebucht und am selben Tag wieder storniert. Auch die Polizei glaubte zunächst die Lüge. Doch kurz darauf ermittelt die Polizei gegen den Zürcher selbst. Wie genau die Sache auffliegt, ist nicht bekannt. 

Klar ist dagegen: Der Ferien-Schwindler wird wegen versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege verurteilt. «Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, wer sich selbst fälschlicherweise bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», heisst es im Gesetz.

Die Strafe für den Mann: eine bedingte Geldstrafe 9000 Franken und eine Busse von 1300 Franken plus die Verfahrenskosten von 800 Franken. Dazu kommen noch die Stornierungsgebühren seiner Reise. (gs)

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