Terror von Nachbarn in Zürich
Irrer Streit um Rosenstrauch eskaliert bis vor Gericht

Dutzende Mails und Briefe hat ein Mann wegen Sträuchern und Partylärm seinem Nachbarn geschickt. Der Fall landet vor Gericht – und endet mit einem klaren Urteil.
Publiziert: 26.06.2023 um 15:32 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2023 um 04:11 Uhr

Rosen stehen bei vielen für wahre Liebe – nicht so in einem Zürcher Mehrfamilienhaus. Als Herr Schmid* im Februar 2021 oberhalb von Familie Müller* einzieht, beginnt das Drama. Müllers haben eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit Garten, Schmid und sein Partner mieten sich im zweiten Obergeschoss ein.

Der Ärger beginnt wegen eines Rosenstrauchs. Daran stört sich Schmid derart stark, dass er die Familie in Briefen auffordert, die Rosen zurückzuschneiden. Damit aber nicht genug: Es folgen weitere Briefe. Mal war das Fest zu laut, dann sind es wieder die Rosen, die ihn stören. Auch eine Videokamera bei ihrem Sitzplatz soll Familie Müller entfernen, berichtet die «NZZ».

Brief-Pingpong

Immer mehr Briefe erreichen den Briefkasten der Familie Müller. Schmid fordert, die Briefe seien von der Familie aufzubewahren. Er droht mit einer Klage, sollte den Forderungen in den Briefen nicht nachgegangen werden. Auch die Korrespondenzen mit seinem Vermieter leitet er an die Familie weiter. Herr Müller fühlt sich belästigt, wirft die Briefe wieder zurück in Schmids Briefkasten. Von da an kommen die Briefe eingeschrieben.

Begonnen hatte der Streit ursprünglich wegen eines Rosenstrauchs. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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30 Briefe seien es nur schon von Juni bis Dezember 2022 gewesen, schreibt die «NZZ». Familie Müller verweigert die Annahme beim Pöstler, sie kommen zurück zu Schmid. Der wiederum schmeisst die Briefe in Müllers Briefkasten, von wo aus Herr Müller sie wieder in Schmids Briefkasten wirft. Ein ewiges Hin und Her, wobei es nicht bei den Briefen bleibt.

Vom Brief zum Stalking

Bald schickt Schmid zusätzlich auch noch Mails an Müller. Wenn sich die beiden über den Weg laufen, geht es selten friedlich aus. Schmid werfe Bananenschalen und gebrauchte Taschentücher in Müllers Garten, erzählen Anwohner gegenüber der «NZZ». Schmid befestigt an Müllers Haustür ein Schreiben und droht mit rechtlichen Konsequenzen.

Schmid reicht schliesslich Strafanzeige gegen die Familie ein. Seine Anzeige wird abgewiesen. Auch Müller geht vor Gericht. Er klagt wegen Stalking – und bekommt Recht. Schmid ficht das Urteil an, seine Beschwerde wird abgelehnt. Er hätte nichts vorzubringen, das an den Aussagen von Müller zweifeln lasse.

Für Müllers gibt es indes ein Happy End: Schmid streitet nämlich nicht nur mit der Familie, sondern auch mit seinem Vermieter. In der Folge sind Herr Schmid und sein Partner per Ende April aus der Wohnung ausgezogen. (jl)

*Namen geändert

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