Strafe wegen sexueller Handlung mit Kind
Clown Larible akzeptiert das Urteil

Weil er einer 14-Jährigen in einem Hotelzimmer drei Zungenküsse gab, wurde der ehemalige Knie-Clown David Larible zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Jetzt hat er seine Berufung grösstenteils zurückgezogen.
Publiziert: 28.08.2018 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:14 Uhr

Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Knie-Clown David Larible im August 2017 wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind verurteilt. Larible bekam eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätze à 120 Franken – das sind Total 19'200 Franken. Zudem muss er das Land für fünf Jahre verlassen und der Geschädigten rund 1400 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen.

Jetzt hat Larible laut dem Zürcher Obergericht die Berufung grösstenteils zurückgezogen. «Insbesondere ist der Schuldpunkt nicht mehr angefochten», wie es heisst. Die Berufung beschränke sich neu nur noch auf die Frage der Landesverweisung sowie die Kostenfolge.

Dies erfolge im schriftlichen Verfahren, schreibt das Gericht. Die Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht vom 4. September findet nicht statt.

Der ehemalige Knie-Clown David Larible (rechts) mit seinem Anwalt, Valentin Landmann.
Foto: Keystone/Ennio Leanza / ENNIO LEANZA

Er beteuerte seine Unschuld

Nach der Urteilsverkündung hatte sein Verteidiger, Valentin Landmann, noch gesagt, man werde das Urteil ans Obergericht weiterziehen. Larible beteurte seine Unschuld: «Irgendwann wird das Mädchen die Wahrheit sagen.»

Dem Clown wurde vorgeworfen, im Oktober 2016 während einer Tournee mit dem Zirkus Knie mit einem 14-jährigen weiblichen Fan auf ein Hotelzimmer gegangen zu sein. Dort habe er das Mädchen betatscht und ihm drei Zungenküsse gegebe.

Das Mädchen wollte eigentlich nur ein Buch über Clownskunst bei ihm im Hotelzimmer holen, weil es selber Artistin werden will. Kennengelernt hatten sich der Clown und das Mädchen, weil er es bei einer Vorführung zu sich in die Manege gerufen hatte. (SDA/noo)

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