Sie drohte Ehemann zu «killen»
Zürcherin wegen häuslicher Gewalt vor Gericht

Eine Ehefrau muss sich am Mittwoch wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrem Mann vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten.
Publiziert: 17.01.2024 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2024 um 15:01 Uhr

Eine 34-jährige Frau hat sich am Mittwoch wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrem Ehemann und wegen weiteren Delikten datieren aus den Jahren 2021 und 2022 vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten müssen. Laut Anklage soll die Frau zweimal mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann losgegangen sein und ihn verletzt haben. Immer wieder habe sie mündlich oder per Kurznachricht schwere Drohungen, auch Todesdrohungen, ausgestossen. Oder sie habe mit Suizid gedroht.

Ein Kontakt- und Rayonverbot habe sie ignoriert. Der Ehemann verständigte schliesslich die Behörden. Er habe einfach Ruhe gewollt für sich und die Kinder, sagte die Verteidigerin vor Gericht. Die beiden leben mittlerweile in Trennung. 

Im April 2022 lernte sie einen anderen Mann kennen. Diesen soll sie unter anderem mit Dutzenden Telefonanrufen und Kurzmitteilungen belästigt, ihn bedroht, beschimpft und tätlich angegangen haben. Schliesslich verleumdete sie ihn wider besseres Wissen per E-Mail bei seinem Arbeitgeber und sie zeigte ihn wegen angeblicher Sexualdelikte an. Ein daraufhin eröffnetes Strafverfahren gegen den Mann wurde drei Monate später eingestellt.

Die Ehefrau muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Foto: shutterstock

Sie will «lieb und nett sein»

Vor Bericht trat die kleine, kindlich wirkende Beschuldigte sehr zurückhaltend auf. Auf Fragen zu ihrer Person gab sie beflissen Auskunft. Seit sie inhaftiert ist, hat sie kaum Kontrakt zu ihren Kindern. Sie wolle ihnen nicht zumuten, sie im Gefängnis besuchen zu müssen, sagte sie. Telefonate zu organisieren, sei kompliziert. Einmal habe sie einen Brief geschrieben.

Zu ihren Zukunftswünschen befragt, sagte sie, sie möchte «lieb und nett sein» und straffrei ein «normales, schönes Leben führen». Was sie arbeiten werde, müsse sie «dann noch schauen». Eine Ausbildung hat die Frau nicht, auch Arbeitserfahrung kann sie nicht vorweisen.

Alkoholproblem und emotionale Instabilität

Sobald es um die vorgeworfenen Delikte ging, machte die Beschuldigte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Damals habe sie Alkoholprobleme gehabt, fast täglich sei sie betrunken gewesen. Das psychiatrische Gutachten stellte denn auch eine Alkoholabhängigkeit fest. Dazu kämen eine emotionale Instabilität und mangelhafte Fähigkeiten zum Umgang mit Emotionen. Sie versprach, dass sie den Alkohol künftig völlig weglassen werde.

Der Staatsanwalt verlangt neben einer bedingten Geldstrafe und einer Busse eine dreijährige Freiheitsstrafe, während der die Schweizerin eine ambulante Therapie absolvieren soll. Alternativ wäre die Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufzuschieben. 

Verteidiger fordert maximal 15 Monate

Die Verteidigerin plädierte für weitgehende Freisprüche. Was ihre Mandantin getan habe, sei natürlich nicht in Ordnung, aber strafrechtlich relevant sei das meiste nicht. Zu verurteilen sei die Frau für einige minderschwere Delikte. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten, welche sie bereits abgegolten habe. Die Schweizerin befindet sich seit Mai 2022 in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Laut Gutachter hätte eine stationäre Massnahme mehr Erfolgsaussichten als eine ambulante. Die Beschuldigte wehrt sich allerdings dagegen. Gemäss dem Psychiater sei es aber einen Versuch wert, eine ambulante Therapie zusätzlich zu einer Beistandschaft anzuordnen, womit die Frau einverstanden wäre. Das Bezirksgericht wird das Urteil am Donnerstagvormittag publizieren.(SDA)

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