Schweizer muss in den Knast
Pädophiler (57) filmte nackte Buben beim Baden

Ein Pädophiler (57) hat unzählige Aufnahmen von nackten Buben in einer FKK-Badeanstalt gemacht. Dafür wurde ihm vor dem Zürcher Obergericht der Prozess gemacht. Das Urteil: Der 57-Jährige muss in den Knast.
Publiziert: 22.09.2021 um 17:31 Uhr
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Aktualisiert: 22.09.2021 um 21:02 Uhr

Weil er Knaben in FKK-Badeanstalten filmte und eine Unmenge an Aufnahmen speicherte und teilte, hat das Obergericht einen 57-jährigen Pädophilen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Er muss zudem eine Therapie machen.

Wenn er einen ganzen Tag in einer FKK-Badeanstalt war, hatte er «letztendlich, wenn es gut lief, etwa eine Stunde gute Aufnahmen von nackten Knaben, die im idealen Winkel gefilmt wurden». Für seine heimlichen Aufnahmen versteckte er eine Kamera in einem Einkaufswagen, den er hinter sich herzog. Die Konstruktion hatte sogar eine Fernbedienung, um die Kamera schwenken zu können.

Bei seinen Aufnahmen zoomte er ausschliesslich auf die Geschlechtsteile der Knaben. Kopf und Beine waren für ihn nicht interessant. Der Schweizer war aber nicht nur «Sammler», er teilte die Aufnahmen auch mit anderen Pädophilen im Internet.

Ein Schweizer (57) hat unzählige Buben beim Baden gefilmt. (Archivbild)
Foto: Keystone
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Fast vier Millionen Bilder

Der Mann war bereits zweifach vorbestraft, was ihn jedoch nicht vor weiteren Aufnahmen und weiterer «Sammeltätigkeit» abhielt. Im Jahr 2018 flog er erneut auf, allerdings nicht beim Filmen in der FKK-Anlage, sondern bei einer nationalen Fahndung gegen Pädophilie.

Bei der Hausdurchsuchung kamen rund 17'000 Bilder und Filme ans Tageslicht. Bei zwei früheren Razzien waren es rund 60'000 Filme und ganze 3,8 Millionen Bilder. Beim Prozess vor Bezirksgericht Winterthur im Jahr 2019 bezeichnete er sich selber als «süchtig».

Behandlung dient als regelmässige Kontrolle

Das Bezirksgericht verurteilte ihn damals wegen Pornografie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Das Obergericht hat diesen Schuldspruch nun bestätigt. Allerdings reduzierte es die Freiheitsstrafe um ein halbes Jahr. Statt 32 Monaten erhält er noch 26. Gründe dafür nennt das Gericht keine.

Der Mann muss zudem eine Therapie machen. Dass er dort von seiner Pädophilie «geheilt» wird, glaubt das Obergericht jedoch nicht. Die ambulante Behandlung habe eher die Funktion einer regelmässigen Kontrolle, schreibt das Gericht im Urteil.

Rückfallgefahr nach wie vor vorhanden

Ein Gutachter hatte beim Verurteilten eine homosexuelle Pädophilie sowie eine schizoide Persönlichkeitsstörung festgestellt. Sowohl die Pädophilie als auch die Persönlichkeitsstörung seien psychische Störungen, die anhaltend bestehen würden.

Deswegen sei die Rückfallgefahr für solche Delikte nach wie vor vorhanden. Gleichzeitig könne aber davon ausgegangen werden, dass vom Beschuldigten«kein Risiko für die Begehung von Hands-on-Delikten» ausgehe, er die Knaben also wohl nicht anfasse.

Buben hätten das Filmen und Fotografieren gar nicht mitbekommen

Der Anwalt des pädophilen Mannes hatte maximal 12 Monate Freiheitsstrafe gefordert, bedingt bei einer Probezeit von 4 Jahren. Diese sei zudem zugunsten einer ambulanten Therapie aufzuschieben. Er argumentierte vergeblich, dass der Beschuldigte nackte Kinder fotografiert habe, die sich «völlig natürlich bewegt und sich in keinem irgendwie erregten Zustand befunden» hätten.

Der Beschuldigte habe den Knaben zudem keinerlei Anweisungen erteilt. Sie hätten das Filmen und Fotografieren also gar nicht mitbekommen. Für das Obergericht sind aber auch solche «Schnappschüsse» ganz klar Kinderpornografie, weil sie die Erregung des Betrachters zum Ziel haben. Das Urteil ist rechtskräftig. (SDA)

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