Zürcher Horror-Eltern müssen 16 und 12 Jahre in den Knast
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Quälten ihre Kinder jahrelang
Zürcher Horror-Eltern müssen 16 und 12 Jahre in den Knast

Eine Schweizerin und ihr Mann mit kosovarischen Wurzeln quälten ihre Kinder über Jahre hinweg. Mitte August standen die beiden vor Bezirksgericht Zürich. Nun ist das Urteil gefallen. Die beiden müssen mehrere Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 03.09.2020 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2020 um 14:08 Uhr
Michael Sahli

Fünf ihrer Kinder mussten das eigene Erbrochene essen, tagelang im Keller ausharren, wurden systematisch ausgehungert. Die 22-seitige Anklageschrift gegen Zürcher Horror-Eltern beschreibt ein unfassbares, jahrelanges Martyrium. Der Richter sprach von einem jahrelangen Terrorregime mit massiven Folgen.

Vor Bezirksgericht Zürich schoben sich die Schweizerin* (48) und ihr Ex-Mann* (49) aus dem Kosovo Mitte August gegenseitig die Schuld zu. Am Donnerstag wurde das Urteil gefällt – beide Horror-Eltern sind schuldig. Sie muss 12 Jahre ins Gefängnis, er für 16,5 Jahre. Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung zur Kenntnis.

Systematisches Aushungern

Nach Aussagen der Kinder, Nachbarn und Ärzte sei für das Gericht klar, dass die Kinder über Jahre systematisch eingesperrt wurden. Es gehe dabei um Schikane und systematisches Aushungern, hiess es.

Zürcher Eltern stehen vor dem Bezirksgericht Zürich, weil sie fünf ihrer Kinder jahrelang gequält haben sollen.
Foto: Beat Michel
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Die Staatsanwältin wollte die Frau zuerst für 13 Jahre hinter Gittern sehen und ihren Ex-Mann für 15 Jahre. Unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Dem Vater wird zudem vorgeworfen, eine seiner Töchter über Jahre hinweg alle paar Tage sexuell missbraucht zu haben. Und: Er soll seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Schläge mit Stöcken, Fäusten und einem Gürtel

Angeklagt sind ebenfalls sadistische Erziehungsmethoden: fast tägliche Schläge mit Stöcken, Fäusten oder einem Gürtel. Oder: Die Kinder mussten stundenlang mit einer vollgesogenen Windel auf dem Kopf an der Wand stehen. Erst 2018, als die Horror-Eltern verhaftet wurden, endete das Martyrium für die Opfer.

Dass der Grossteil der Vorwürfe stimmt, bestritt keiner der Angeklagten. Nur: Gewesen sein will es niemand. Beide Ex-Partner beschuldigten sich gegenseitig. Und beide verlangten für sich selber einen Freispruch und Entschädigungen für die lange Zeit im Gefängnis.

Mit Tränen in den Augen sagte der Vater: «Ich werde mir nie verzeihen, nicht bemerkt zu haben, was meine Frau den Kindern angetan hat. Ich könnte mir die Augen ausreissen, dass ich das nicht gesehen habe.» Er habe zu dieser Zeit aber von früh bis spät als Maler und Gipser gearbeitet, um die sieben Kinder durchzubringen. Sexuell habe er sich nie an seinen Kindern vergangen.

Opfer-Anwalt spricht von «Behördenversagen»

Ganz anders die Story seiner Ex: «Er hat von Anfang an zugeschlagen», sagte sie über den Mitangeklagten. Es sei ihr damaliger Mann gewesen, der die Kinder eingesperrt und gequält hat. «Er wollte immer, dass ich das mache, aber ich habe mich geweigert. Dann hat er jeweils mich geschlagen.»

Anwalt Sven Gretler, der eines der mittlerweile erwachsenen Opfer vertritt, erhob zudem schwere Vorwürfe gegen die Zürcher Behörden. Die damalige Vormundschaftsbehörde (heute Kesb) sei immer wieder von Kindergarten und Schule gewarnt worden - vergeblich: «Die Akten zeigen ein krasses Versagen der Behörde. Man liess die Kinder kläglich im Stich.» So schlug eine Schulärztin schon zehn Jahre vor der Verhaftung der Horror-Eltern Alarm, weil die Kinder «systematisch ausgehungert» würden. Sie schrieb: «Sofort Kindesschutzmassnahmen einleiten und den Eltern die elterliche Gewalt entziehen!» Passiert ist zehn Jahre lang nichts.

Das Gericht sieht das offensichtlich genau so wie die Opfer-Anwälte. Es sei viel falsch gelaufen bei der damaligen Vormundschaftsbehörde, sagte der Richter. Man werde darum demnächst Anzeige gegen die damaligen Beamten einreichen.

*Namen der Redaktion bekannt

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