Sie prüften Autos für den TCS
Kapo Zürich verhaftet MFK-Betrüger

Ein Dutzend Festnahmen: Diese Woche verhaftete die Kantonspolizei Zürich mehrere Personen, die im Verdacht stehen, betrügerische Aktivitäten bei Motorfahrzeugkontrollen durchgeführt zu haben.
Publiziert: 25.10.2023 um 10:53 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2023 um 11:24 Uhr

Am Dienstag und Mittwoch verhaftete die Kantonspolizei Zürich im Auftrag der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürichs in den Kantonen Solothurn, Bern, Aargau und Zürich rund ein Dutzend Personen und führte diverse Hausdurchsuchungen durch.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich und die Kantonspolizei Zürich führen in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien von Solothurn, Bern und Aargau ein umfangreiches Verfahren im Zusammenhang mit kriminellem Verhalten bei Motorfahrzeugkontrollen (MFK).

Im Verdacht stehen insgesamt knapp 30 Beschuldigte, darunter eine Frau, aus der Schweiz, Syrien, Irak, Pakistan, Sri Lanka, Türkei und der Slowakei im Alter von 28 bis 61 Jahren. Unter den Beschuldigten sind ein Fahrzeugexperte, mehrere Autohändler sowie mehrere private Fahrzeughalter.

Am Mittwoch und Donnerstag sprengte die Kantonspolizei Zürich einen Betrüger-Ring. Es geht um kriminelles Verhalten bei MFK-Kontrollen.
Foto: Keystone

Als vorgeführte Fahrzeuge zu verkaufen

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen zum Nachteil des TCS zahlreiche ältere Motorfahrzeuge in teilweise mangelhaftem Zustand nur zum Schein geprüft zu haben, um sie in verschiedenen Kantonen weiter einzulösen oder als angeblich vorgeführte Fahrzeuge zu verkaufen. Der TCS prüft im Auftrag des Kantons Bern Mitgliederfahrzeuge. 

Am Dienstag und Mittwoch verhaftete die Kantonspolizei Zürich zusammen mit den jeweiligen Polizeien in den Kantonen Solothurn, Bern, Aargau und Zürich rund ein Dutzend Tatverdächtige an ihren jeweiligen Wohn- und Arbeitsorten und durchsuchte diese. 

Die Verhafteten wurden der Zürcher Staatsanwaltschaft zugeführt. Sie stehen unter Verdacht, sich des Betrugs sowie Urkundenfälschungs- und Amtsdelikten schuldig gemacht zu haben. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. Da umfangreiche weitere Ermittlungen laufen, kann die Staatsanwaltschaft ̧über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen. (ene)

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