Nur drei Jahre für Horror-Tötung
Bluttat von Küsnacht kommt vor Bundesgericht

Die Zürcher Staatsanwaltschaft zieht das ultra-milde Urteil gegen Benneth S. weiter. Und die Mutter des Opfers kämpft in Bern für eine Gesetzesverschärfung – mit prominenter Hilfe.
Publiziert: 21.12.2019 um 23:05 Uhr
Reza Rafi

Bennet S.* greift zu ­einem sechs Kilo schweren Kerzenständer. Und schlägt mit voller Wucht auf Alex’ Schädel ein. Nochmals. Und nochmals. Doch sein blutüberströmtes Opfer atmet immer noch. Dann rammt er ihm eine Kerze in den Rachen. Der 23-Jährige erstickt.

Die Tat eines zugedröhnten deutschen Galeristensohns am 30. Dezember 2014 in einer Villa in Küsnacht ZH schockte die Schweiz. Ein zweiter Knall erfolgte vor einem Monat, am 27. November. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Meilen wider­rufen und wandelte die zwölfeinhalb Jahre Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung in drei Jahre um.

Die Begründung: S. habe unter Koks und Ketamin gestanden und sei nicht voll schuldfähig. Zudem wurde der Vorwurf der Vergewaltigung einer Ex-Freundin fallen gelassen. Die Haftzeit hat Bennet längst abgesessen. Nach seiner stationären Therapie wird der heute 34-Jährige also ein freier Mann sein.

Katja Faber, Mutter von Alex (†23), mit Nationalrat Heer vorletzte Woche im Bundeshaus.
Foto: KARL-HEINZ HUG
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Nun wird sich auch das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen müssen: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. «Die Information ist korrekt», bestätigt ein Sprecher der Behörde gegenüber SonntagsBlick. Der Entscheid sei schon vor der schriftlichen Urteilsbegründung gefällt worden, so der Sprecher weiter.

Mutter kämpft weiter

Für Katja Faber (56), die Mutter von Alex, war die Strafmilderung für den Täter ein Schlag ins Gesicht. «Das Leben meines Sohnes hat offenbar keinen Wert», sagte sie im BLICK.

Die Schweizerin versinkt aber nicht in Trauer, sondern kämpft für ihren Sohn – und gegen den ­Gesetzesartikel, der das ultramilde Urteil für S. ermöglicht hat: Artikel 263 im Strafgesetz sieht höchstens drei Jahre Knast vor, wenn der Täter nach «selbst verschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig» ist.

«Wenn ich betrunken ein Kind überfahre, ist das strafverschärfend. Wenn ich betrunken ein Kind erschlage, ist das strafmildernd. Das kann doch nicht sein», sagt Faber.

Für ihr Ansinnen hat sie ­einen Verbündeten gefunden, der mit ihrem Bruder befreundet ist: SVP-Nationalrat Alfred Heer (58).

Der Zürcher hat im Parlament eine entsprechende Initiative eingereicht: Artikel 263 sei «abzuschaffen oder zumindest so zu ändern, dass die Höchststrafe auf 15 Jahre angehoben wird», heisst es im Vorstoss, der SonntagsBlick vorliegt.

Der Passus sei «faktisch ein Freipass für Verbrechen aller Art, solange man genug Alkohol und oder Drogen zugeführt hat», begründet Heer die Initiative, die auch von Parlamentariern anderer Parteien unterstützt wird.

Ihre Berufung beim Obergericht haben die Anwälte von S., Thomas Sprenger und Thomas Fingerhuth, unter anderem auf Artikel 263 gestützt.

Täter mit renommiertem Anwalt

Zusätzlich hat die Partei des Täters während des Prozesses den renommierten Medienanwalt Andreas Meili engagiert, der vor allem im Hintergrund wirkte. Um ihren Namen zu wahren, scheut die Familie offenbar kein Geld.

Katja Faber musste ihre Wohnung verkaufen, um ihre Privatklage finanzieren zu können. Ihr Sohn wird nie mehr zurückkehren. Es bleibt ihr der Kampf um etwas Gerechtigkeit für Alex.

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