Nachbar ging vor Bundesgericht
Goldküsten-Bar muss plötzlich schon um 20 Uhr schliessen

In Küsnacht muss ein Bistro bereits um 20 Uhr schliessen. Dies, weil sich ein Nachbar an den verlängerten Öffnungszeiten stört. Er ging dafür bis vor das Bundesgericht – und bekam recht.
Publiziert: 02.05.2024 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2024 um 11:31 Uhr

Den Sommerabend mit einem feinen Cocktail ausklingen lassen, den See und die milde Luft geniessen – die Seegastronomie hat im Sommer alle Hände voll zu tun. Eine Ausnahme bildet da das Gourmetlokal Steinburg in Küsnacht, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Die Bar des Lokals muss im Sommer bereits um 20 Uhr schliessen, im Winter sogar um 17 Uhr. Bei Björn Hilmert, Gastronom der Steinburg, stossen diese Regelungen auf Widerstand: «Eine Bar, die nur bis 20 Uhr offen hat, ist doch keine Bar.»

Zuerst schien noch alles nach Plan zu laufen. 2021 erhielt das Bistro am rechten Seeufer von der Gemeinde Küsnacht die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeiten. Ganzjährig konnte Hilmert das sich im Untergeschoss befindende Lokal bis 22 Uhr betreiben. Doch ein Nachbar machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Dieser kämpfte schon seit drei Jahren gegen die verlängerten Öffnungszeiten an. 

Gericht stufte Lärmpegel des Bistros als ortsüblich ein

Während der Nachbar beim Baurekurs- und Verwaltungsgericht auf taube Ohren stiess, gab ihm das Bundesgericht nun recht. Dieses wies die Neubeurteilung zurück an die Baukommission der Gemeinde Küsnacht. 

Das Gourmetlokal Steinburg hat mit einem genervten Nachbarn zu kämpfen: Bereits um 20 Uhr muss der Gastronom den Betrieb der Bar einstellen.
Foto: Google Maps Streetview
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Grund für die Beschwerde sei der Geräuschpegel des Bistros. Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass rund um das Bistro auch andere Lärmquellen wie ein Seezugang sowie das Dach des benachbarten Seerettungsdiensts, das oft von jungen Menschen zum Feiern gebraucht wird, zu finden seien. Es stufte folglich den Lärmpegel des Bistros als ortsüblich ein. 

Doch das Bundesgericht wollte davon nichts hören. Es warf der Baukommission der Gemeinde sowie dem Verwaltungsgericht eine unzureichende Überprüfung vor. Das Bundesgericht forderte deshalb ein umfassendes Lärmgutachten – auf Kosten Hilmerts. 

«Es ist doch ein Witz»

Konsequenzen hat der Entscheid nicht nur für Hilmert, sondern auch für Jose Santana Gonzales. Er betreibt die Seebar, die das Bistro in der Steinburg für den Sommer gemietet hatte. 

Den Entscheid vom Bundesgericht kann der Barbetreiber überhaupt nicht verstehen. «Es ist doch ein Witz: Im Coop kann man Bier bis 21 Uhr kaufen und am öffentlichen Seezugang direkt neben der Steinburg bis 22 Uhr feiern. Und bei uns soll um 20 Uhr Schluss sein», wettert er gegenüber der «Zürichsee-Zeitung». 

Nachbar zeigt sich gesprächsbereit

Gegen den Entscheid vorzugehen, kann sich Hilmert nicht leisten. Er will es auch nicht. Das Lärmgutachten würde mehrere Tausend Franken kosten. Und er habe jetzt schon die Verfahrenskosten von 4000 Franken auferlegt bekommen. Nun wollen Hilmert und Gonzales das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. 

Auf Anfrage der «Zürichsee Zeitung» erklärt der Nachbar, dass er bisher jedes Gesuch akzeptiert habe. Bei der Verlängerung der Öffnungszeiten wurde er aber nicht informiert. Darum habe er sich dagegen gewehrt. Grundsätzlich sei er aber nicht gegen die Bar. Er meinte gegenüber der «Zürichsee-Zeitung»: «Wenn ich einen ernsthaften Kompromissvorschlag erhalte, werde ich ihn gern prüfen.» (mgf)

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