Jetzt ermittelt die Kantonspolizei Zürich
Deutscher Radiosender warnt vor Blitzer in der Schweiz

Ein deutscher Radiosender warnte letzte Woche vor einer Radarfalle in der Schweiz. Nun ermittelt die Kantonspolizei Zürich – es droht eine Busse. Denn erlaubt ist das Warnen vor Blitzern hierzulande nicht.
Publiziert: 07.12.2021 um 10:44 Uhr

Täglich informiert der süddeutsche Sender Radio 7 über Radarfallen – via Funk sowie auch online. So auch am 30. November gegen 21.30 Uhr. Der Sender machte auf einen Blitzer auf der Strecke zwischen Stammheim ZH und Ossingen ZH aufmerksam. Ein Strassenabschnitt, auf dem Lenker häufig zu fest aufs Gaspedal drücken. Die Polizei führt deswegen dort regelmässig Geschwindigkeitsmessungen durch.

Für Deutsche nichts Ungewöhnliches, schliesslich ist das Hinweisen auf einen Blitzer in unserem Nachbarland erlaubt. Anders in der Schweiz. Bei uns gilt ein Verbot. Wer trotzdem vor einem Blitzer warnt, muss mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken rechnen, sagt Florian Frei, Sprecher der Kantonspolizei Zürich zum «Landboten». Die Polizei habe in diesem Fall nun entsprechende Schritte eingeleitet.

«Entsprechende Schritte eingeleitet»

Denn die Strafbarkeit in der Schweiz ist gegeben. Die Radarwarnungen des deutschen Senders beziehen sich auf schweizerisches Hoheitsgebiet und wirken sich entsprechend nur hier relevant aus, erklärt Frei. Die Spezialisten der Polizei würden in diesem Fall nun unterschiedliche Möglichkeiten analysieren.

Im November warnte ein deutscher Radiosender vor einem Blitzer in der Schweiz. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Ob Radio 7 regelmässig Warnungen für Schweizer Staatsgebiet durchgibt, beantwortete die Medienstelle des Senders auf Anfrage der Zeitung bisher nicht. Auch ist unklar, ob der Rundfunkstation überhaupt weiss, dass dies verboten ist.

Aufenthaltsort nicht relevant

Doch sind Schweizer Gerichte in einem solchen Fall überhaupt zuständig? Frei verweist dabei auf ein Urteil des Zürcher Obergerichts vom Dezember 2020. Damals warnte ein Mann in einer Facebook-Gruppe vor einer Verkehrskontrolle und erhielt dafür eine Busse von 200 Franken – er akzeptierte sie aber nicht.

Sein Argument: Zum Zeitpunkt des Facebook-Eintrages sei er in Deutschland gewesen. Und dort sei das Warnen vor Blitzern ja nicht strafbar. Doch für das Obergericht war klar, dass sein Aufenthaltsort in diesem Fall nicht relevant sei. Ansonsten könnte sich ein Täter gezielt in eine Strafrechtsordnung begeben, wo die entsprechende Tat erlaubt ist. Die kurze Blitzer-Warnung könnte für den deutschen Radiosender also Konsequenzen haben. (bra)

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