Gericht stoppt Ausgangssperre für Teenies

DÄNIKON ZH – Das abendliche Ausgehverbot für Schüler in Dänikon ist unzulässig. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde dagegen gutgeheissen.
Publiziert: 14.05.2009 um 10:36 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:20 Uhr

Das Verwaltungsgericht Zürich bezweifelt, ob mit einem Ausgehverbot der Schutz von Ruhe und Ordnung durchgesetzt werden kann. Durch das Ansammlungsverbot werde unrechtmässig in die Versammlungsfreiheit der schulpflichtigen Jugendlichen eingegriffen, heisst es zudem in einem heute veröffentlichten Urteil.

Vandalenakte könnten auch vor 22 Uhr verübt werden. Weiter könnten auch nicht schulpflichtige Jugendliche die Nachtruhe stören. Das Verbot würde zudem auch unbescholtene Jugendliche bestrafen, so das Verwaltungsgericht.

Lärmklagen als Anlass

Die Gemeindeversammlung Dänikon hatte am 18. Juni 2008 ein Ausgehverbot für schulpflichtige Jugendliche beschlossen (Blick.ch berichtete). Gemäss Polizeiverordnung dürfen sich die Jugendlichen ab 22 Uhr nicht mehr ohne elterliche Aufsicht auf öffentlichen Plätzen aufhalten. Anlass waren in erster Linie Lärmklagen.

Drei Däniker Stimmbürgerinnen hatten darauf Beschwerden beim Bezirksrat Dielsdorf eingereicht, diese wurden aber abgewiesen. Eine Stimmbürgerin zog die Beschwerde mit Unterstützung der Jungsozialisten des Kantons Zürich (Juso) ans Verwaltungsgericht weiter.

Ausgehverbot auch in anderen Gemeinden

Dänikon ist nicht die einzige Gemeinde, die ihren Jugendlichen ein Ausgangsverbot verpasst. Ein nächtliches Ausgehverbot gibt es auch in Gossau SG, im Bezirk Zurzach AG, im freiburgischen Kerzers sowie in mehreren Gemeinden im Kanton Bern, so zum Beispiel in Interlaken und in La Neuveville.

Vorstösse auf kantonaler Ebene wurden in den Kantonen Bern, St. Gallen, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden und in Zürich gemacht. In den Parlamenten wurde das Anliegen jedoch überall abgelehnt, meistens mit der Begründung, dass Erziehung die Sache der Eltern sei. (SDA)

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