Er zog Mitschüler Hose samt Unterhose runter – Verweis
Zürcher Schule muss seinen Eltern 1000 Franken zahlen

Nach einem Streich in Niederhasli ZH endet ein Schülerverweis vor Gericht. Die Eltern kämpfen gegen die Strafe, während das Verwaltungsgericht Zürich formale Fehler der Schule aufdeckt und diese verurteilt.
Publiziert: 30.05.2024 um 10:06 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2024 um 10:58 Uhr
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Johannes HilligRedaktor News

Er wollte witzig sein und flog damit von der Schule. Ein Schüler einer dritten Sekundarklasse in Niederhasli ZH zog einem Mitschüler nach dem Sportunterricht im März 2023 die Hose samt Unterhose nach unten. Kurz darauf folgte der schriftliche Verweis vom Schulleiter, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.

Die Eltern des Bubs wehrten sich gegen den Entscheid. Doch die Sekundarschulpflege sah keinen Grund, zu intervenieren. Auch der Bezirksrat Dielsdorf wies die Einsprache zurück. Stattdessen sollten die Eltern die Verfahrenskosten bezahlen. 914 Franken.

Die Eltern kämpften weiter und zogen vor das Verwaltungsgericht. Für sie ist klar: Ihr Sohn hätte nicht von der Schule verwiesen werden dürfen. Und dieses Mal tat sich etwas. Denn: Das Gericht fand formale Fehler, die gemacht wurden. Zwar habe der Schüler offenbar die Tat zumindest teilweise gestanden, das lag aber weder schriftlich noch in einer anderen Form vor.

Das Gericht hält fest, dass der Jugendliche keinen Nachteil durch den Verweis hatte. Inzwischen macht er eine Lehre. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Bub hatte wegen Verweis keinen Nachteil

Überhaupt hatte es schon mehrere Probleme zwischen dem Schüler und der Schule gegeben. Der beschuldigte Bub hatte später das Geständnis zurückgenommen und die Tat bestritten. Den Bezirksrat interessierte das nicht und er glaubte dem Bub nicht. Das hätte der Bezirksrat aber so nicht tun dürfen, erklärt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Die Folge: Die Schule muss die Kosten für das Verfahren vor dem Bezirksrat bezahlen. Insgesamt 1570 Franken. 

Zudem muss die Sekundarschulpflege 1000 Franken Entschädigung an die Eltern zahlen. Ein Teil vom Geld müssen sie aber gleich wieder abgeben. Die Eltern und der Bezirksrat müssen sich die Kosten für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hälftig teilen. Möglicherweise geht es aber noch in eine letzte Runde. Der Streit könnte noch bis zum Bundesgericht gezogen werden.

Der Jugendliche macht seit Sommer 2023 eine Lehre. Einen Nachteil habe er durch den Verweis nicht gehabt. Daher wurde der Verweis vom Gericht auch als gegenstandslos erachtet.

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