Bund geht rigoros vor
Polizei durchsucht Wohnung wegen Serafe-Gebühr

Wer sich von der Radio- und Fernsehempfangsgebühr befreien lässt, muss mit Kontrollen rechnen. Weil sich zwei Zürcher dagegen wehrten, durchsuchte die Polizei ihre Wohnung.
Publiziert: 02.11.2023 um 12:33 Uhr

Zwei Zürcher hatten beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Gesuch um Befreiung von der Serafe-Gebühr eingereicht. Sie gaben an, weder über ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät noch über einen Computer, ein Smartphone, ein Tablet oder ein anderes Gerät mit Internetempfang zu verfügen. Dies berichtet der «Tagesanzeiger».

In der Schweiz sind alle Haushalte verpflichtet, jährlich 335 Franken Radio- und TV-Abgaben zu bezahlen. Ausgenommen sind nur Bezüger von Ergänzungsleistungen, Diplomaten und Haushalte mit taubblinden Personen. Bis zum Jahresende sind auch Personen befreit, die kein Fernseh-, Radio- oder Internet-Empfangsgerät besitzen.

Handy-Abo führte zu Hausdurchsuchung

Obwohl das Bakom das Gesuch der beiden Zürcher bewilligte, sollte die Wohnung im Juli kontrolliert werden. Einer der Bewohner bemerkte jedoch, dass das Bakom vor der Tür stand – und weigerte sich, jemanden hereinzulassen.

Wenn sich jemand von der Serafe-Gebühr befreien lässt, kann es zu Kontrollen kommen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Das Bundesamt stellte daraufhin Nachforschungen über den Zweipersonenhaushalt an. Auf Nachfrage bei Telekom-Firmen stellte sich heraus, dass beide Personen über registrierte Prepaid-Handynummern verfügten. Zusätzlich bestand ein weiteres, nicht näher bezeichnetes Abo.

Dies genügte als Indiz: Ende September rückten zwei Bakom-Mitarbeiter und vier Polizisten der Stadtpolizei Zürich an – mit einem Durchsuchungsbefehl in der Hand.

Kein konkreter Verdacht notwendig

In der Wohnung wurden «mehrere elektronische Geräte mit Internetzugang» gefunden, wie das Bundesstrafgericht mitteilte. Weil die Bewohner gegen die Hausdurchsuchung protestiert hatten, musste die Beschwerdekammer des Gerichts den Fall prüfen. Da die Beschwerde aber nicht fristgerecht eingereicht wurde, äusserten sich die Richter nicht zur Rechtmässigkeit der Hausdurchsuchung.

Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Wie das Bakom dem «Tagesanzeiger» mitteilte, wurden zwischen 2019 und 2022 rund 1463 Haushalte kontrolliert. Ein konkreter Verdacht ist nicht nötig, es handelt sich um Stichproben. Das Radio- und TV-Gesetz liefert dafür die rechtliche Grundlage. In 174 Fällen wurden Empfangsgeräte gefunden und eine Strafverfügung ausgestellt. Bussen bis zu 5000 Franken sind möglich.

Hausdurchsuchungen wie im Fall des Zürcher Haushaltes sind jedoch selten. Dafür braucht es laut Bakom einen «hinreichenden Verdacht». Ab nächstem Jahr soll es keine Kontrollen mehr geben: Haushalte ohne Empfangsgeräte können sich nicht mehr von der Serafe-Gebühr befreien lassen. Ausnahmen gelten weiterhin für Bezüger von Ergänzungsleistungen, Taubblinde und Diplomaten. (gs)

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