Betrügerin verurteilt
Frau belügt Arbeitskollegin und ergaunert 56'000 Franken

Eine Verkäuferin tischt ihrer ehemaligen Arbeitskollegin Lügen auf. Diese gibt ihr daraufhin ein Darlehen – und muss für ihr blindes Vertrauen zahlen.
Publiziert: 09.02.2024 um 13:19 Uhr

Lügen über Lügen – und am Ende waren mehr als 50'000 Franken weg. Der Fall zweier ehemaliger Freundinnen beschäftigt aktuell das Bezirksgericht Dielsdorf, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. 

Rückblick: Zwei Verkäuferinnen arbeiten in einem Sportgeschäft in Dielsdorf ZH. Sie freunden sich an, halten den Kontakt auch dann noch aufrecht, als sie nicht mehr am gleichen Ort arbeiten. Anfang 2020 vertraut die eine Frau (55) sich der anderen an: Sie habe Geldnot.

Dies würde sich aber schon bald ändern – sie erwarte bald ein grosses Erbe und habe auch eine Anstellung in einem Luxusgeschäft an der Zürcher Bahnhofstrasse ergattert. Was die Kollegin nicht ahnt: Nichts davon ist wahr. Doch das Opfer vertraut der Freundin. Auch, als diese sie um ein Darlehen bittet. Während rund zwei Jahren knöpft sie ihr rund 52'000 Franken ab. 

Das Betrugsopfer verlor insgesamt 56'000 Franken. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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Fiese Kreditkarten-Betrugsmasche

Das bleibt aber nicht die einzige Betrugsmasche. Die Gaunerin geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet im Mai 2022, dass an ihrem neuen Arbeitsort Spezialisten arbeiten. Diese würden sicherstellen, dass Kreditkarten besonders gut gesichert seien. Das Opfer fackelt nicht lange und übergibt ihrer vermeintlichen Kollegin ihre eigene Postcard. Sie soll diese ebenfalls in ihr Geschäft mitnehmen und die Karte sicherer machen lassen. Doch auch dieses Mal handelt es sich um eine dreiste Lüge. Die Geschädigte wird erneut um 4000 Franken betrogen. 

Vor Gericht muss sich die Angeklagte nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verantworten. Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 500 Franken. Die Verfahrenskosten von 800 Franken muss sie ebenfalls tragen. Auch einen Eintrag ins Strafregister kassiert die Verurteilte. Unklar ist, ob die Geschädigte ihr Geld zurückerhalten hat. (mgf)

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