Behandlung in seiner Heimat nicht möglich
Nierenkranker Koks-Rentner darf nicht ausgeschafft werden

Er hat im grossen Stil Koks vertickt und sollte deshalb des Landes verwiesen werden. Da der Mann aus Gambia aber nierenkrank ist und auf die Behandlung hierzulande angewiesen sei, legte er Berufung ein – und erhielt jetzt vom Bundesgericht Recht.
Publiziert: 30.11.2023 um 18:22 Uhr

«Wenn ich das Land verlassen muss, ist das mein Todesurteil.» So lautete die Argumentation eines Mannes aus Gambia (47) vor dem Bezirksgericht Bülach, warum er nicht ausgeschafft werden soll. Die Anhörung liegt inzwischen knapp drei Jahre zurück.

Der Grund: Der Gambier leidet an einer schweren Nierenkrankheit und muss deshalb dreimal wöchentlich zur Dialyse. In seiner Heimat habe er diese Möglichkeit nicht. Müsse er die Schweiz verlassen, könne er sich gleich umbringen, so der IV-Rentner, der im grossen Stil Koks vertickte und rund 50'000 Franken abkassiert hatte, damals vor den Richtern.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hielten die Richter aber an ihrem Urteil fest und verurteilten den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten plus Landesverweis von fünf Jahren. Eine medizinische Behandlung sei in seiner Heimat durchaus möglich, so das Urteil des Gerichts.

2020 entschied das Bezirksgericht Bülach, dass ein Mann aus Gambia, der mit Kokain dealte und 50'000 Franken kassierte, des Landes verwiesen werden soll.
Foto: Philippe Rossier
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Dialysesitzung nur alle ein bis zwei Wochen

Das wollte der Gambier aber nicht auf sich sitzenlassen und legte Berufung ein. Im Zuge seiner Beschwerde legte er je ein Schreiben von einem schweizerischen und einem gambischen Spital vor, die aufzeigen würden, dass in Gambia eine jeweils vierstündige Dialyse nicht möglich sei.

Der 47-Jährige würde in seinem Heimatland nicht überleben, lautete die Schlussfolgerung der gambischen Klinik. Als Nierenkranker müsse man sich mit einer Dialysesitzung alle ein bis zwei Wochen glücklich schätzen, so der Mann.

Unklar, wie das Bezirksgericht zum Urteil kam

Nach eineinhalb Jahren hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes gutgeheissen. Man habe sich mit den Beweismitteln des Mannes auseinandergesetzt und das Urteil nun aufgehoben.

Dem Bundesgericht zufolge ist es unklar, wie das Bezirksgericht zum Schluss kommen konnte, dass der Mann in Gambia hätte behandelt werden können.

Das Bundesgericht verlangt deshalb nun, dass der Fall neu beurteilt wird. Das Bezirksgericht solle sich erneut mit den Beweismitteln auseinandersetzen und den Landesverweis nochmals überdenken. (dzc)

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