«Es ist unfair, Zürich als Schnecken-Kanton darzustellen»
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ZH-Regierungspräsidentin:«Es ist unfair, Zürich als Schnecken-Kanton darzustellen»

30'000 neue Termine im Mai
Zürich impft jetzt auch Teenager

Der Kanton Zürich lässt ab Mai auch das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie 16- bis 17-Jährige mit Vorerkrankungen einen Impftermin für die Covid-19-Impfung buchen.
Publiziert: 16.04.2021 um 09:24 Uhr
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Aktualisiert: 18.04.2021 um 20:27 Uhr

Ab Mai können sich im Kanton Zürich auch das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt (Impfgruppe F und G) sowie 16- bis 17-Jährige mit Vorerkrankungen (Impfgruppe O) impfen lassen. Rund 30'000 Termine stehen dafür bereit. Bereits zuvor konnten sich Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe A und C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B) und Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E) einen Termin sichern.

Zur Impfgruppe F und G gehören: Alters-/Pflege-/ Behindertenheime, Spitäler und Kliniken, Rettungs- und Transportsanität, Spitex, Arztpraxen, Militärgesundheitspersonal, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Osteopathie, Chiropraktik, Hebammen, Ergotherapie, Logopädie, Apotheken, Medizinaltechnik.

Bis Ende April werden über 400’000 Impfungen verabreicht sein, schätzt der Kanton.

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat gute Neuigkeiten: Im Kanton werden 30'000 neue Impftermine aufgeschaltet.
Foto: keystone-sda.ch

Personen mit Vorerkrankungen wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Wer bereits einen Impftermin in seiner Hausarztpraxis hat, soll diesen Termin wahrnehmen. Damit sich Personen mit Vorerkrankungen in einem Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest ihres behandelnden Arztes mitbringen.

Impfung nach bestätigter Covid-19 Erkrankung

Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung hatten, wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen, die Impfung erst sechs Monate nach der Erkrankung durchzuführen. Ausgenommen davon sind die besonders gefährdeten Personen, die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen.

Zudem wird neu empfohlen, Personen mit bestätigter Covid-19-Erkrankung nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Hiervon ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, sollten zum ersten Impftermin die Laborbestätigung oder ein ärztliches Attest als Bestätigung mitbringen. Wenn die Person die Erstimpfung schon erhalten hat und der Zweitimpftermin gebucht ist, soll dieser wahrgenommen werden. Dabei ist die Bestätigung einer Covid-19-Erkrankung mitzubringen, diese wird nach erfolgter Prüfung hochgeladen. Die Zweitimpfung wird gegebenenfalls nicht durchgeführt und eine Impfbestätigung ausgehändigt.

Weiter wird allen impfwilligen Zürcherinnen und Zürchern empfohlen, sich auf der Anmeldeplattform, die unter dem Link www.zh.ch/coronaimpfung erreichbar ist, zu registrieren. (vof)

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