Schwerer Unfall auf A4 in Zug – 2 Personen in Lebensgefahr
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Autobahn wieder offen:Schwerer Unfall auf A4 in Zug – 2 Personen in Lebensgefahr

Autofahrer war zugedröhnt
Krampfanfall am Steuer verursachte Horror-Crash auf A4

Beim Horror-Crash von Küssnacht im Herbst 2021 wurden sechs Menschen schwer verletzt. Jetzt wird klar: Der Unfallverursacher war mit Schmerzmitteln zugedröhnt.
Publiziert: 11.05.2023 um 05:56 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2023 um 07:35 Uhr

Am 4. September 2021 kam es auf der A4 von Küssnacht SZ nach Rotkreuz ZG zu einem verheerenden Crash. Der Fahrer eines schwarzen Mercedes raste an mehreren Fahrzeugen vorbei, prallte mit voller Wucht ins Heck eines Audis.

Sechs Menschen wurden beim Unfall schwer verletzt, zwei Personen schwebten in Lebensgefahr. Jetzt berichtet der «Bote der Urschweiz»: Der Unfalllenker war im höchsten Grad fahrunfähig, er war mit dem starken opioidhaltigen Schmerzmittel Tramadol zugedröhnt.

Beifahrer versuchte zu lenken

Während der Fahrt hatte er plötzlich einen heftigen Krampfanfall, drückte dabei das Gaspedal durch, konnte seine Hände aber nicht mehr am Steuer halten. Verzweifelt versuchte der Beifahrer, zu lenken und das Auto am Verkehr vorbeizulotsen.

Auf der Autobahn A4 hat sich im September 2021 zwischen Küssnacht SZ und Rotkreuz ZG ein schwerer Verkehrsunfall ereignet.
Foto: Kapo Zug
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Doch irgendwann prallte das Auto in den Wagen einer Aargauer Familie – mit wohl gegen 200 km/h, wie der «Bote der Urschweiz» weiter berichtete. Das Trümmerfeld erstreckte sich über mehrere Hundert Meter nach der Einfahrt Küssnacht bis zum nördlichen Ende des Industriegebiets. Die Mittelleitplanke war an mehreren Stellen demoliert.

Familie erlitt schwerste Kopf- und Beckenverletzungen

Die eingeklemmte Familie musste von der Feuerwehr aus dem Auto geschnitten werden. Sie erlitten laut der Zeitung schwere Kopf- und Beckenverletzungen. Auch der Unfallfahrer und sein Beifahrer wurden schwer verletzt. Der 30-jährige Fahrer war zudem nicht angegurtet – es grenzt an ein Wunder, dass alle den Crash überlebten.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Unfallfahrer nun unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Busse von 3210 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 12'600 Franken. Ausserdem muss er den Verfahrensaufwand von rund 18'000 Franken bezahlen.

Hinzu kommen Kosten, die von den Opfern auf zivilrechtlichem Weg eingefordert werden können, etwa eine Genugtuung für jedes Unfallopfer. (neo)

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