Nicht für Laien gedacht
Schwyzer verkaufte illegal Coronatests

Innert drei Wochen verkauft ein Schwyzer im Internet 1900 Antigen-Schnelltests. Doch dann kam ihm die Heilmittelbehörde Swissmedic auf die Schliche: Der Schwyzer hätte die Tests nämlich nie an Laien abgeben dürfen.
Publiziert: 22.12.2021 um 11:57 Uhr

Auf einem Onlineshop bietet Ivan B.* (38) diesen März Corona-Antigen-Schnelltests an. Als Shopbetreiber ist eine Gesellschaft mit Sitz in Luzern registriert. Die Tests gabs in der 20er-Packung für 7.50 Franken, bei einer Bestellung ab 500 Stück betrug der Einzelpreis noch 6.90 Franken, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.

So verkaufte Ivan B. innert drei Wochen mindestens 1900 Schnelltests und kassierte damit einen Gewinn von etwa 9500 Franken. Davon hat der gebürtige Kroate aus dem Kanton Schwyz aber nicht viel: Der Shopbetreiber muss den Schweizer Behörden das eingenommene Geld zurückzahlen. Denn Ivan B. hätte die Tests nie einer breiten Öffentlichkeit verkaufen dürfen.

Laut der Swissmedic-Strafabteilung können nur Fachpersonen die Tests richtig anwenden und die Resultate interpretieren. Den Verkauf an Laien verbiete das Heilmittelgesetz explizit, heisst es im Entscheid. Deshalb verurteilt die Heilmittelbehörde Ivan B. zu einer Busse von 4000 Franken.

Mit dem illegalen Verkauf von Corona-Schnelltests kassierte ein Schwyzer (38) etwa 9500 Franken. Den Gewinn muss er jedoch den Behörden zurückzahlen.
Foto: imago images/Pressedienst Nord
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Es ging ihm ums schnelle Geld

Während des viermonatigen Verfahrens bestritt Ivan B., etwas mit den Verkäufen zu tun gehabt haben. Sein Anwalt sagte, sein Mandant habe nichts gewusst und sei deshalb freizusprechen. Stattdessen sollte die Firma als juristische Person bestraft werden.

Blöd nur, dass Ivan B. selbst der Geschäftsführer ist und das zweite Mitglied im Verwaltungsrat nebst ihm eine andere Gesellschaft ist, die wiederum nur einen Gesellschafter aufweist: Ivan B. Das Argument des Anwalts lässt die Heilmittelbehörde deshalb nicht gelten. Sie glaubt vielmehr, dass es dem 38-Jährigen ums schnelle Geld ging. Denn im Frühling seien Schnelltests schwer zu erhalten gewesen.

Kein medizinisches Fachwissen

Dazu passe, dass die Firma hinter dem Webshop laut ihrem Zweck nicht mit Heilmitteln, sondern mit Hygieneartikeln handle und dass der Inhaber kein Fachwissen über den Verkauf von Medizinprodukten habe – trotz Beteiligung an zahlreichen Firmen.

Ivan B. scheint tatsächlich ein tüchtiger Geschäftsmann zu sein. Wie die Zeitung weiter schreibt, ist er aktuell in mindestens vier Unternehmen involviert und betätigt sich unter anderem im Geschäft mit Konsumkrediten. Mit Heilmitteln hat Ivan B. aber nicht viel am Hut: Die Firma, über die er die Schnelltests verkauft hat, verkauft vor allem Halterungen für Autokennzeichen. (gin)

* Name geändert


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