Über drei Millionen Franken erbettelt
Spielsüchtiger Küssnachter Ex-Pfarrer muss sechs Monate hinter Gitter

2018 musste er sein Amt als katholischer Pfarrer von Küssnacht SZ abtreten, am Montag wurde er zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt: Peter C. hat von über 70 Personen rund 3,2 Millionen Franken für seine Spielsucht erbettelt.
Publiziert: 27.06.2022 um 11:44 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2022 um 13:56 Uhr

Peter C.* (52) war 20 Jahre lang der katholische Pfarrer von Küssnacht SZ, für seine Tätigkeit allseits bekannt und beliebt. Vor vier Jahren kam dann aber heraus: Der Seelsorger hat während neun Jahren, von 2009 bis 2018, die Mitglieder seiner Kirchgemeinde belogen und betrogen. Von über 70 Personen hat er rund 3,267 Millionen Franken erbettelt – um seine Spielsucht zu finanzieren, der er seit 2005 verfallen war.

Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, bat der Ex-Pfarrer laut der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft in manchen Fällen um Geld, angeblich um Drittpersonen in Not zu helfen. Am Montag muss er sich nun wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten. Die Verhandlung findet im verkürzten Verfahren statt, das ausgehandelte Strafmass: drei Jahre Freiheitsstrafe teilbedingt – davon sechs Monate bedingt, 30 Monate unbedingt und das bei einer Probezeit von vier Jahren.

Kirchengelder für Blackjack und Roulette ausgegeben

Der beschuldigte Gottesmann habe laut der Anklage ein umfassendes Geständnis abgelegt und zeigte sich bereit zur Kooperation. «Er war bei der Aufdeckung von Einzeltaten oder Tatumständen, die der Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt waren, massgeblich behilflich», heisst es in der Akte.

Der Küssnachter Ex-Pfarrer Peter C. erbettelte sich über drei Millionen Franken für seine Spielsucht.
Foto: Zvg
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Trotz der gezeigten Reue wird festgehalten: Durch sein Verhalten habe Peter C. nicht nur die Leute im kirchlichen Umfeld arglistig getäuscht, auch nutzte er seine Position als Vertrauensperson direkt aus, indem er sich aus der Kasse seiner Pfarrei bediente. Laut Anklageschrift hat er zwischen 2011 und 2015 falsche Verwendungszwecke angegeben, um an Bargeld in der Höhe von 13'475 Franken zu gelangen.

Bargeld, das er aber nicht für wohltätige Zwecke im Namen Gottes verwendete, sondern in Casinos beim Blackjack oder am Roulettetisch verprasste. Und nicht nur das: Von September 2007 bis Ende 2016 habe er zudem mindestens 153'094 Franken von Bankkonten der Kirche abgehoben und für eigene Zwecke verwendet. Mit den Geldern stopfte er ferner Schuldenlöcher und besänftigte drängende Gläubiger.

Spielsüchtiger Pfarrer gibt Teufel die Schuld

Im Juni 2018 war Peter C. von seinem Amt als Pfarrer zurückgetreten. Grund dafür waren die Schulden, die er wegen seiner Spielsucht aufgehäuft hatte. 2019 reichte er Privatkonkurs ein. Bereits damals wandte sich der Seelsorger in einem Schreiben an seine Gemeinde, entschuldigte sich – und stellte sich als Opfer des Teufels dar. «Der Diabolus hat alles ‹zunderobsi› gebracht.» Es tue ihm unendlich Leid, was er getan habe.

Viele Leute scheinen ihrem ehemaligen Pfarrer zu verzeihen. Eine Online-Petition, die an den Churer Bischof Vitus Huonder gerichtet war, hatten über 1400 Unterschriften erhalten. «Als Christen gibt es für uns Immenseer, Küssnachter, Merlischacher und Angehörige nur die christliche Botschaft: Verzeihen, Wiedergutmachen, Zusammenstehen, gemeinsam den Schaden und die Schwächen beheben», heisst es auf der entsprechenden Website, wie die Zeitung schreibt.

An finanzieller Hilfe sollte es Peter C. trotz Betrug der Kirchgemeinde nicht fehlen: Es wurde sogar ein Spendenkonto für ihn eingerichtet und via Crowdfunding Geld für ihn gesammelt. Auch in der Anklageschrift findet seine Beliebtheit Platz: «Der Beschuldigte pflege noch einige Freund- und Bekanntschaften, welche trotz des Strafverfahrens und seiner Spielsucht nicht in die Brüche gegangen seien.»

Spielsucht wirkt sich strafmildernd aus

Zugunsten des Beschuldigten spricht laut Anklageschrift, dass er mehr als 1,28 Millionen Franken der gestohlenen Gelder an die Gläubiger zurückbezahlte. Dazu habe er zwar wiederum nicht rechtmässig erworbenes Geld verwendet, dieses habe er aber zumindest nicht für sich und seine Sucht ausgegeben, sondern damit die dringendsten Schuldenlöcher gestopft. Ausserdem wurde ihm eine Spielsucht attestiert, was sich strafmildernd auswirkte.

Gemäss Anklageschrift machen sechs Parteien Zivilforderungen von insgesamt rund 300'000 Franken geltend. Der Beschuldigte muss zudem rund 14'000 Franken Untersuchungskosten bezahlen. Der Betrugsfall kam im Kanton Luzern vor Gericht, weil der erste Geschädigte, der sich meldete, aus dem Kanton Luzern stammte. (chs)

* Name geändert

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