Auf Landesverweis wird verzichtet
Luzerner Paar treibt Baby selbst ab – acht Monate Haft für Ehemann

Ein Paar aus Luzern trieb Ende 2021 illegal sebst ab, weil es die Arztkosten nicht stemmen konnte. Die Schwangerschaft war jedoch schon zu weit fortgeschritten. Der Mann musste sich vor dem Gericht verantworten.
Publiziert: 30.04.2024 um 08:14 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2024 um 10:08 Uhr

Acht Monate Haft für den Mann und 8500 Franken Verfahrenskosten zu Lasten des Angeklagten. So das Urteil in einem Prozess, bei dem es um den illegalen Schwangerschaftsabbruch eines Ehepaars aus Luzern mit kosovarischen Wurzeln ging. In seinem Urteil hält das Luzerner Kriminalgericht zudem fest, dass es ein «vermeidbarer Rechtsirrtum» war, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Der Mann und die Frau gingen demnach davon aus, dass sie bei beidseitigem Einverständnis zu diesem Schritt berechtigt seien. Obwohl die sogenannte Katalogtat den automatischen Landesverweis nach sich zieht, wurde aus Härtefallgründen darauf verzichtet. Der Kosovare zeigte sich von Beginn an reuig und ist gut integriert.

Das Paar merkte Ende 2021, dass ein weiteres Kind auf dem Weg war und machten einen Termin bei der Frauenklinik Luzern ab, um sich über eine Abtreibung zu informieren. Der Termin wäre jedoch nur nach Vorkasse von 800 Franken gewährt worden. Dies, weil das Paar auf der schwarzen Liste der Krankenkassen stand. Ausgaben, die sie sich nicht leisten konnten. Die Familie lebte in bescheidenen Verhältnissen und war verschuldet. Sie entschieden sich, den Fötus selbst abzutreiben, wie Zentralplus berichtete.

Ein Ehepaar aus Luzern trieb ihr Baby durch das verbotene Medikament Cytotec selbst ab, weil sie die 800 Franken für den Arztbesuch nicht aufbringen konnten. (Symbolbild)
Foto: IMAGO
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Es brauchte nur drei Tabletten

Die Schwangerschaft war die fünfte – und ungeplant. Während Ferien im Kosovo soll der Vater, der als Bauarbeiter arbeitet, von einem Bekannten auf das Medikament Cytotec aufmerksam gemacht worden sein. Cycotec hilft bei Geschwüren im Magenbereich und wird in einigen Ländern auch als Mittel zur Abtreibung benutzt. In der Schweiz ist es für diesen Zweck jedoch verboten.

Nichtsdestotrotz entschliessen sich die beiden, es mit den Tabletten zu versuchen. Nach fünf Tagen und drei Tabletten setzte schliesslich die Wirkung ein. Doch die Frau erlitt starke Blutungen und musste in die Frauenklinik Luzern eingeliefert und dort notoperiert werden – der Fötus starb, die Einnahme flog auf. In der Schweiz ist eine Abtreibung bis zur zwölften Woche legal. Laut der Anklageschrift befand sich die Schwangere aber bereits zwischen der 16. und 20. Woche.

Weil er die Gesundheit seiner Frau und das Leben des Kindes durch die Medikamente bewusst aufs Spiel gesetzt habe, forderte die Staatsanwaltschaft eine achtmonatige Freiheitsstrafe für den Vater. Dem kam das Gericht jetzt nach.

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