Wird Lärm-Knatsch von Wald ZH ein Fall fürs Bundesgericht?
Krawall-Bauer holt seine grössten Glocken raus

Der Kuhglocken-Knatsch von Wald ZH ist um eine Episode reicher: Das Zürcher Verwaltungsgericht will kein Gebimmel und stützt den Gemeiderat und das Baurekursgericht. Doch der Streit ist damit wohl noch lange nicht beendet.
Publiziert: 11.05.2016 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:35 Uhr

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entscheide des Gemeinderates von Wald ZH und des Baurekursgerichts im sogenannten Kuhglockenstreit gestützt. Die Kühe im Dorf dürfen nachts keine Glocken tragen. Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert. Doch der betroffene Bauer, Manuel Zwischenbrugger, will sich ein Verbot nicht bieten lassen.

Bauer macht Sicherheitsgründe geltend

Der Fall ist verzwickt: Er ziehe seinen Tieren die Glocken aus Sicherheitsgründen an, um entlaufene Rinder dank dem Glockengeläut schneller wieder zu finden, begründet der Landwirt seine Praxis.

Gleichzeitig fürchten die Anwohner jedoch um ihre Nachtruhe: Aufgrund der Lärmimmissionen sei es selbst bei geschlossenen Fenstern nicht mehr möglich, nachts Schlaf zu finden, heisst es im Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts.

Eigentlich dürften die Kühe in Wald ZH nur noch tagsüber Glocken tragen (Symbolbild).
Foto: Keystone

Der Walder Gemeinderat ordnete im November 2014 an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im Umkreis von 200 Metern zur Liegenschaft des in der Ruhe gestörten Ehepaares keine Glocken tragen dürfen.

Das Baurekursgericht wies im August 2015 eine Beschwerde von Bauer Zwischenbrugger ab. Es gewichtete die Nachtruhe höher als die Interessen des Landwirts, «da mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen ist und solche gegebenenfalls auch ohne Glocken gut auffindbar wären".

Aussergerichtliche Einigung scheiterte

Die Parteien setzten sich daraufhin zusammen. Die aussergerichtliche Einigung scheiterte jedoch im Herbst des vergangenen Jahres, woraufhin der Landwirt ans Zürcher Verwaltungsgericht gelangte.

In seiner Beschwerde beantragte Zwischenbrugger eine Lärmmessung, denn der Augenschein vor Ort, den das Baurekursgericht durchgeführt hat, sei nicht korrekt gewesen. Der Bauer sah von einer ausführlichen schriftlichen Begründung seiner Eingabe ab und wollte lieber persönlich befragt werden.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheide des Baurekursgerichts und des Gemeinderats gestützt und die Beschwerde des Landwirts abgewiesen. Eine persönliche Befragen sei im Gesetz nicht vorgesehen und eine zusätzliche Lärmmessung nicht notwendig.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist noch nicht rechtskräftig. Ein Ende des Streits scheint noch lange nicht in Sicht zu sein. Denn wie der «Zürcher Oberländer» heute berichtet, habe Zwischenbrugger Anfang Woche sogar noch mehr Tiere als vorher auf die Weide gelassen und diesen noch grössere Glocken umgehängt. (SDA/noo)

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