Patrouilleur Lorenzo F. (†27) starb in der Pistenfräse
Pistenfahrzeug-Führer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Vor rund einem Jahr stirbt Patrouilleur Lorenzo F. (†27) bei einem tragischen Unglück mit einem Pisten-Fahrzeug. Nun wurde der Fahrer verurteilt.
Publiziert: 15.03.2022 um 12:00 Uhr

Es ist der 24. März 2021, kurz nach 9 Uhr morgens. Pisten-Patrouilleur Lorenzo F.* (†27) ist im Skigebiet Belalp VS gerade in einem gesperrten Abschnitt unterwegs. Er hat den Auftrag, die Piste für ein durchfahrendes Pistenfahrzeug zu sperren. Als das Fahrzeug vorbei ist, fährt er allerdings nicht wie geplant den Hang hinunter und mit der Bahn zurück zur Bergstation. Lieber lässt er sich vom Pisten-Bully mitnehmen. Ein fataler Fehler.

Das Pistenfahrzeug fährt einen steilen Hang hoch. Dabei verliert Lorenzo F. den Halt, fällt von der Tragfläche hinunter und landet in der laufenden Schneefräse. Der Italiener wird dabei schwer verletzt. Der 27-Jährige wird umgehend mit Air Zermatt ins Inselspital Bern gebracht. Doch die Ärzte können das Leben des jungen Mannes nicht mehr retten. Er stirbt kurz nach dem furchtbaren Pisten-Unglück.

Wie es zu dem Unfall kommen konnte, wurde daraufhin ermittelt. Polizei und Staatsanwaltschaft schalteten sich ein.

Patrouilleur Lorenzo F. kam vor rund einem Jahr auf der Belalp VS ums Leben.
Foto: Facebbok
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Fahrer war erfahren und hätte es besser wissen müssen

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung abgeschlossen, wie der «Walliser Bote» berichtet. Mit dem Ergebnis: Der Fahrer des Pistenfahrzeugs ist schuld. Er wurde per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Denn obwohl der Fahrer seinen Passagier nicht habe verletzen oder gefährden wollen, sei er sich im Klaren gewesen, dass er für die Sicherheit von Passagieren verantwortlich war. Laut dem Boten hatte der Gemeindeangestellte von Naters VS «jahrelange Erfahrung» im Führen von Pistenfahrzeugen bei den Belalp-Bahnen.

Fahrer hat den Strafbefehl akzeptiert

Zudem sei er sich bewusst gewesen, dass in einem steilen Hang eine Person, die nur auf der Ladefläche anstatt in der Fahrerkabine mitfährt, in Gefahr geraten kann.

Dass sich keine Personen ungesichert auf der Ladefläche aufhalten dürfen, sei dem Pistenfahrzeug-Führer «aufgrund seiner Erfahrung» klar gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Diese wird allerdings auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt. Zudem muss der Mann eine Busse von 950 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 7100 Franken übernehmen.

Laut dem Boten hat der Mann den Strafbefehl akzeptiert. Allerdings könnten noch Zivilforderungen auf den Verurteilten zukommen. (zis)

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