Lawinen-Unglück in Saas-Grund VS
Droht den Pistenbetreibern jetzt ein juristisches Nachspiel?

Auf einer Skipiste bei Saas-Grund VS ist am Samstag ein Mann bei einem Lawinenniedergang ums Leben gekommen. Den Betreibern der Piste im Skigebiet Kreuzboden-Hohsaas könnten nun rechtliche Konsequenzen drohen.
Publiziert: 05.03.2024 um 09:10 Uhr
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Aktualisiert: 05.03.2024 um 09:53 Uhr

Er verstarb noch auf der Unfallstelle: Ein Mann wurde am Samstag im Skigebiet Kreuzboden-Hohsaas bei Saas-Grund VS von einer Lawine verschüttet. Der Vorfall könnte für die Pistenbetreiber nun ein juristisches Nachspiel haben. Der Tote kam nicht beim Tourenskifahren ums Leben, sondern auf einer Pistentraverse, einem Teil der Piste.

Die rechtliche Lage bezüglich solcher Fälle ist weitestgehend eindeutig. In mehreren Fällen entschied das Bundesgericht, dass Pistenbetreiber sich in ähnlichen Fällen der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben – etwa 1989, 1992, 1998 und 2012. Das berichtet «20 Minuten». Der Grund: Es liegt in der Verantwortung der Betreiber, die Pisten aufgrund von Lawinengefahr zu schliessen.

Das Skigebiet Kreuzboden-Hohensaas: Hier starb am Samstag ein Mann.
Foto: skiresort.ch
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Staatsanwaltschaft Region Oberwallis ermittelt

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) nennt auf ihrer Webseite als Voraussetzung für eine Verurteilung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht. Ein Pisten- und Rettungschef wurde 2011 vom Kantonsgericht Wallis wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer Strafe verurteilt. Er sollte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Er zog das Urteil weiter und blitzte 2012 beim Bundesgericht ab. Zu lange hatte er mit der Sperrung der Piste gewartet, hiess es.

In dem Fall von Samstag ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Region Oberwallis. Sollte die Lawine von Menschen ausgelöst worden sein, könnte auch auf sie laut BFU ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Störung des öffentlichen Verkehrs zukommen. So wurde etwa in einem Fall aus 2009 drei Freerider wegen eines Lawinenunglücks schuldig gesprochen.

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Bei Todesfällen in Folge von Lawinenniedergängen werden auch die Versicherungen aktiv. Suva-Mediensprecher Adrian Vonlanthen zu «20 Minuten»: «Ganz grundsätzlich kann die Suva Regress nehmen, wenn der Unfall unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurde. Dies prüfen wir jeweils im Einzelfall.»

Die Lawine hatte sich am Samstag gegen 11.40 Uhr gelöst. Der Verschüttete war unter einer Schneedecke von etwa einem Meter gefunden worden. (nad)

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