Wegen vereisten Scheiben
50-Jähriger fährt zwei Schulmädchen in Lausanne an – verurteilt

Weil er es zu eilig hatte, seine vereisten Scheiben zu kratzen, übersah ein Autofahrer in Lausanne zwei Schulmädchen – und fuhr sie an. Nun wurde er verurteilt.
Publiziert: 12.12.2023 um 15:15 Uhr

Wenn die Temperaturen sinken, geht das für Autofahrer oft mit einer nervigen Aufgabe einher: Scheiben kratzen. Wer mit vereisten Scheiben durch die Gegend fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Das zeigt ein Fall aus Lausanne. 

An einem kalten Februarmorgen hatte es ein Mann (50) wohl eilig. Anstatt seine vereisten Scheiben freizukratzen, setzte er sich hinter das Steuer und fuhr los. Sehen konnte er nur wenig – zum Leid zweier Schulkinder. 

Wie «24 heures» berichtet, fuhr der Mann wenige Hundert Meter, nachdem er losgefahren war, zwei Schulmädchen an. Inzwischen wurde er wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und der Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Im Strafbefehl war die Rede von einer «erheblich eingeschränkten» Sicht. Aufgrund dieser übersah der Lenker die Schulkinder, welche einen Zebrastreifen überquerten.

In Lausanne fuhr ein 50-Jähriger mit vereisten Scheiben. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
1/2

Kind musste zwei Tage ins Spital

Der Fahrer erwischte die Kinder mit der linken Vorderseite seines Autos. Eines der Mädchen wurde dabei weggeschleudert und musste ins Spital eingeliefert werden. Dort blieb das Meitli für zwei Tage – wegen eines leichten Schädel-Hirn-Traumas, eines abgebrochenen Zahns und einer Platzwunde am Oberkiefer. Ihre Eltern erstatteten Anzeige. Das andere Mädchen erlitt leichte Verletzungen am Oberschenkel, ihre Eltern verzichteten auf eine Anzeige. 

Der Fahrer gab seine Tat zu und sagte, die Kinder aufgrund von Eisregen nicht gesehen zu haben. Für den Staatsanwalt hingegen war klar, dass er das Leben anderer gefährdete, indem er mit vereisten Scheiben fuhr. Ebenso sei er «ohne die notwendige Vorsicht bei der Annäherung an einen Fussgängerstreifen zu einer Zeit, in der die Schulkinder auf dem Weg zur Schule sind» unterwegs gewesen. 

Für sein Fehlverhalten wurde er zu einer Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt, welche auf Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kommen eine Busse in Höhe von 540 Franken und Verfahrenskosten in Höhe von 1125 Franken. (mrs) 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?