Streit eskaliert komplett – jetzt wurde Mann verurteilt
Waadtländer (60) attackiert Nachbarin mit Schneefräse

Ein lange herrschender Nachbarschaftsstreit gipfelte im Dezember 2021 in einer gefährlichen Auseinandersetzung. Ein Italiener aus dem Kanton Waadt ging mit einer Schneefräse auf seine Nachbarin los. Dafür wurde der 60-Jährige jetzt verurteilt.
Publiziert: 01.11.2023 um 11:08 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2023 um 12:44 Uhr

Das Verhältnis zwischen einem 60-jährigen Italiener aus dem Kanton Waadt und seiner 40-jährigen Nachbarin stand schon seit längerer Zeit auf der Kippe. Im Dezember 2021 eskalierte der Nachbarschaftsstreit komplett. 

Wie «20 Minutes» schreibt, attackierte der 60-Jährige seine Nachbarin mit einer elektrischen Schneefräse. Hintergrund: Der Italiener wollte mit dem Gerät den Schnee vor seinem Haus wegräumen. Nur wenige Meter weiter hielt seine Nachbarin mit dem Auto an und begann die Windschutzscheibe zu enteisen. Ein Steilpass für den 60-Jährigen – er besprühte seine Nachbarin mit Schnee. Diese warf daraufhin eine Handvoll zurück. Zu viel für den Mann: Er nahm die elektrische Fräse, die noch lief, in die Hand und ging mit dem Gerät auf die Frau los. Die scharfen Zähne der Fräse gruben sich in ihre Hand – sie trug tiefe Schnittverletzungen davon.

Im Kanton Waadt attackierte ein Mann seine Nachbarin mit einer Schneefräse.
Foto: Screenshot 20 Minutes
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Wegen Körperverletzung verurteilt

Ein ruhiges Leben nebeneinander war seit dem Angriff nicht mehr möglich. Die Frau zeigte ihren Nachbarn an und zog vor Gericht. 

Laut dem zuständigen Richter überschritt der Italiener mit seiner Aktion eine klare Grenze. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er räumte aber ein: «Der Angeklagte hatte nicht damit gerechnet, dass die Klägerin plötzlich auf ihn zugehen und ihn mit Schnee bewerfen würde. Unter diesen Umständen ist nicht ersichtlich, dass er den Willen hatte, sie zu verletzen.»

Deshalb sei es bei der fahrlässigen Körperverletzung geblieben, erklärte der Gerichtspräsident in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hätte die Fräse jedoch stoppen oder weglegen sollen. «Indem er sein Gerät weiter benutzte, verletzte er eine allgemeine Sorgfaltspflicht ebenso wie die Gebrauchsanweisung der Fräse.»

Erhebliche Verletzungen an der Hand

Der Italiener wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er dem Opfer 1000 Franken für immaterielle Schäden sowie 3000 Franken für sonstige Kosten zahlen, darunter fallen Medikamente, Reinigungen oder Physiotherapie. Die Gerichts- und Anwaltskosten wurden ihm ebenfalls auferlegt. 

Das Opfer wird eine grosse Narbe an der Hand sowie Empfindungsstörungen in den Fingern zurückbehalten. (ene)

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