Über 2000 Franken Busse
Aargauer Eltern wegen Ferien-Verlängerung für Sohn verurteilt

Kurz vor Schulbeginn hat ein Elternpaar aus dem Kanton Aargau kurzerhand entschieden, dass ihr Sohn erst eine Woche später aus den Ferien zurückkehrt. Dafür wurden sie nun verurteilt.
Publiziert: 08.12.2023 um 10:18 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2023 um 12:41 Uhr

Stundenlang im Stau stehen oder lange Schlangen am Flughafen: Wer schulpflichtige Kinder hat, kennt das Problem. Optimal wäre es also, vor oder nach den Schulferien zu verreisen. Das dachte sich auch ein Elternpaar aus dem Kanton Aargau – und verlängerte kurzerhand die Ferien ihres Sohnes. Dabei erlebten die beiden aber ihr blaues Wunder und müssen nun zahlen. Das berichtet SRF.

Die Eltern des Buben hatten die Lehrperson Mitte August dieses Jahres via Schulchat kontaktiert und den Jungen von der Schule abgemeldet. Ihr Sohn sei noch im Ausland und komme erst eine Woche später zur Schule.

Weil sie ihren Sohn spontan von der Schule abgemeldet haben, muss ein Aargauer Elternpaar nun über 2000 Franken bezahlen. (Symbolbild)
Foto: imago
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Bei den Behörden kam die spontane Ferienverlängerung der Eltern jedoch nicht so gut an: Für das Fehlen ihres Sprösslings erhielten die beiden prompt einen Strafbefehl.

Vater und Mutter mit je über 1000 Franken gebüsst

Wie SRF berichtet, hat das Schulgesetz des Kantons Aargau für das Fernbleiben vom Unterricht eine klare Regelung vorgesehen. «Die Eltern respektive Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht.» Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes, das über drei Schultage hinausginge, erstatte der Gemeinderat von Amtswegen Strafanzeige.

Genau so passierte es im vorliegenden Fall. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stufte das Fernbleiben des Buben als grundlose Absenz vom Schulunterricht ein – mit massiven Konsequenzen für die Eltern: Beiden Elternteile wurden mit einem separaten Strafbefehl verurteilt und müssen nun je eine Busse von 1100 Franken bezahlen.

So weit hätte es jedoch nicht kommen müssen. Dem Bericht zufolge gibt es durchaus Möglichkeiten, um die Ferien eines Schulkindes zu verlängern. Hätten die Eltern des Buben im Voraus gehandelt und ein schriftliches Urlaubsgesuch gestellt, wäre ihnen der ganze Ärger vermutlich erspart geblieben. (dzc)

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