Sudanese (19) wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt
Wieso darf der Asylbewerber die Unterkunft allein verlassen?

Obwohl vom Gericht anders veranlasst, spaziert ein angeklagter Asylbewerber unbeaufsichtigt in seiner Aargauer Unterkunft ein und aus.
Publiziert: 29.04.2016 um 18:47 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 13:22 Uhr
Beat Michel

Ein schönes ländliches Haus am Dorfrand von Oftringen AG: Hier sind fast ausschliesslich abgelehnte Asylsuchende aus Nordafrika untergebracht. Und ein 19-jähriger Sudanese, der wegen versuchter Vergewaltigung einer Betreuerin angeklagt ist (BLICK berichtete). Bis er entweder verurteilt wird oder die Schweiz verlässt, wohnt er hier mit seinem Bruder.

Ein bis zwei Securitas-Angestellte bewachen das Gelände rund um die Uhr. Hinein kommt nur, wer in der kantonalen Asyl­unterkunft wohnt. Raus dürfen aber alle – ohne Begleitung.

Dies sei schliesslich kein Gefängnis, sagt ein Verantwortlicher zu BLICK. Und dass auch in diesem Fall für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gelte.

In diesem Asylheim in Oftringen AG lebt der wegen eines Sexualdelikts beschuldigte Sudanese (19).
Foto: Blick
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Der Haken: Der Staatsanwalt hatte für den Sudanesen Sicherheitshaft beantragt. Die hatte das Zwangsmassnahmengericht zwar abgelehnt und den Angeklagten in einer Asylunterkunft untergebracht – unter der Bedingung, dass er diese nur in Begleitung verlassen dürfe.

Der Mann wird zwar betreut, aber Begleitung erhält er nach BLICK-Informationen nicht. Von den Bewohnern der Unterkunft wollte sich keiner zu der Frage äussern, ob sie Angst vor dem Mann hätten. Die zuständige Stelle beim Kanton war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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