Staatsanwaltschaft forderte 10-monatige Haftstrafe!
Dubioser Abschlepper wegen Nötigung verurteilt

Der Abschleppdienst «Auto Notruf Zürich» schleppte immer wieder unnötigerweise Autos ab – und gab sie nur nach einer Geldzahlung frei. Nun wurde er aufgrund mehrfacher Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 18.12.2020 um 15:40 Uhr
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Aktualisiert: 18.12.2020 um 15:43 Uhr

Immer wieder werden im Kanton Zürich Autos teilweise grundlos abgeschleppt und erst gegen eine Bezahlung wieder freigegeben. Opfer dieser Masche begannen sich zu wehren – und zeigten den Abschleppdienst «Auto Notruf Zürich» an. Nun musste der Geschäftsführer des Betriebs vor dem Bezirksgericht Bülach antraben.

Wie die SRF-Sendung «Espresso» berichtet, wurde er wegen mehrfacher Nötigung verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken.

Standortbekanntgabe erst nach Bezahlung

Vier Fälle wurden vor Gericht bearbeitet. In einem Fall wurde der Autobesitzerin verschwiegen, wo sich ihr Auto befindet, nachdem es abgeschleppt worden war. Erst musste sie ein Formular ausfüllen, in dem sie die Abschleppgebühr von 720 Franken anerkannte – erst danach erfuhr sie den Standort.

Der Abschleppdienst «Auto Notruf Zürich» schleppte teilweise grundlos Autos ab und gab diese erst nach einer Bezahlung einer bestimmten Geldsumme frei. Der Abschleppdienst musste sich vor dem Bezirksgericht Bülach am 3. Dezember für dieses Vorgehen in vier Fällen verantworten. (Symbolbild)
Foto: imago images/HMB-Media
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Ein anderer Fall: Eine Autobesitzerin musste vor Ort mehrere Hundert Franken bezahlen – eine Bezahlung auf Rechnung gab es nicht, so der Vorwurf. Laut der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland erfüllte dieses Vorgehen den Straftatbestand der Nötigung.

Wortkarger Geschäftsführer

Die Richterin schenkte den Privatklägern Glauben. Der Abschleppdienst hätte nicht plausibel darlegen können, dass die Firma die Fahrzeuge auch dann herausgegeben hätte, wenn die Besitzer auf Rechnung gezahlt hätten. Das Urteil lautet in zwei Fällen auf Nötigung und in einem Fall auf versuchter Nötigung. Im vierten Fall wurde «Auto Notruf Zürich» freigesprochen.

Doch der Beschuldigte gibt sich nicht geschlagen: Er wird den Fall vor das Zürcher Obergericht ziehen. (myi)

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