Rückzug aus den Alpen
Die Armee verkauft ihre Festungen

Die Armee sucht nach einem Käufer für eine ehemalige Truppenunterkunft inklusive Rossstall. Richtpreis: 170'000 Franken. Ob sich ein Käufer finden lässt, ist jedoch ungewiss.
Publiziert: 04.08.2019 um 00:07 Uhr
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Aktualisiert: 01.05.2021 um 16:52 Uhr
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Wir schreiben das Jahr 1941, mitten im Zweiten Weltkrieg: Die Schweizer Armee zieht sich ins Réduit zurück, macht die Alpen zu einer militärischen Festung. Auch auf dem Oberalppass (2044 m ü. M.) entsteht eine Truppenunterkunft – inklusive Rossstall.

Mittlerweile hat die Anlage, die auf dem Gebiet der Gemeinden Tavetsch GR und Andermatt UR liegt, ausgedient. Seit einigen Tagen sucht das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) nach einem Käufer für das 1190 Quadratmeter grosse Grundstück. Richtpreis: 170 000 Franken. «Ist eine militärische Immobilie nicht nötig und kann sie auch anderweitig nicht mehr verwendet werden, wird sie verkauft», erklärt Armasuisse-Kommunikationschef Kaj-Gunnar Sievert. Das sei keine Seltenheit: «In den letzten zehn Jahren wurden jährlich zehn bis zwanzig Objekte öffentlich ausgeschrieben.» Bei Liegenschaften, die sich ausserhalb der Bauzone befinden, könne es jedoch nur zu einem Verkauf kommen, wenn die dazu nötige raumplanerische Umnutzung erteilt werde. Das ist auch bei der Anlage auf dem Oberalppass nicht anders.

Grundstück liegt ausserhalb der Bauzone

Ob das gelingt – zum Beispiel eine touristische Nutzung – scheint fraglich. Beat Roeschlin, Gemeindepräsident von Tavetsch, meint dazu: «Das Grundstück liegt ausserhalb der Bauzone und unterliegt deshalb ganz speziellen kantonalen Bewilligungsverfahren.» Aus touristischer Sicht liesse sich ein umfassender Wunschzettel erstellen, träumen sei bekanntlich immer erlaubt. «Nur die Realität holt uns immer ein – früher oder später.»

Wir schreiben das Jahr 1941, mitten im Zweiten Weltkrieg.
Foto: Keystone
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Dessen ist sich auch Armasuisse bewusst. Sprecher Kaj-Gunnar Sievert: «Häufig scheitert ein Verkauf daran, dass die beabsichtigte Nutzung eines potenziellen Käufers nicht möglich ist.» Dann werde das Gebäude stillgelegt, mit geringstem Aufwand gehütet oder sinnvoll rückgebaut.

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