«Chilli's»-Polizist aus Zürich nun vor Gericht
Er hatte Tier-Pornos auf seinem Handy

Ein Zürcher Stadtpolizist soll das Amtsgeheimnis verletzt haben, weil er zwei Frauen Informationen aus dem polizeilichen Computersystem weitergab. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Das Urteil eröffnet der Einzelrichter am Donnerstag.
Publiziert: 29.08.2017 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:52 Uhr

Der Stadtpolizist, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung 2013 eine leitende Position in der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte bekleidete, stand am Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Ihm wird vorgeworfen, dass er mehrfach das Amtsgeheimnis verletzt und sich dadurch Vorteile verschafft hat. Ausserdem ist auf seinem Smartphone pornographisches Material gefunden worden, was ihm auch zur Last gelegt wird.

Ins Visier der Justiz war der Mann, der heute in einem Zürcher Aussenquartier Dienst tut, im Rahmen der sogenannten «Chilli's-Affäre» geraten. Im Verlauf der Untersuchung stellte sich heraus, dass er im elektronischen Polizeisystem (POLIS) der Stadtpolizei geheime Informationen gesucht und sie zwei Frauen zugänglich gemacht hat. Laut der Staatsanwaltschaft erwartete der Mann im Gegenzug sexuelle Kontakte mit den Frauen.

Am Donnerstag muss sich ein Zürcher Stadtpolizist vor dem Bezirksgericht verantworten.
Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA

Nacktbilder im Chat

An der Verhandlung waren zahlreiche ehemalige Arbeitskollegen des Beschuldigten zugegen. Sie erlebten mit, wie der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer das Bild eines Single-Mannes zeichnete, der eifrig um die Zuneigung von Frauen warb. In einem Chat, den die Staatsanwaltschaft auf dem Smartphone des Beschuldigten fand, tauschte sich der Mann auf Portugiesisch mit 20 Frauen aus, von denen die meisten über seinen Beruf Bescheid wussten.

Von diesen Chatpartnerinnen verlangte er wiederholt Nacktfotos. «Das ist nicht verboten», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Doch der Beschuldigte bot auch seine Hilfe an, wenn die Frauen Probleme hatten. Nach Ansicht des Staatsanwalts geht aus den Kurzmitteilungen hervor, dass der Beamte im Gegenzug Sex erwartete.

In zwei Fällen suchte er tatsächlich für zwei Frauen etwas aus dem POLIS heraus. Die Kurznachrichten aus den entsprechenden Zeiträumen lassen für den Staatsanwalt keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte ein korruptes Verhalten an den Tag legte. Nämlich: Informationen gegen Sex.

Illegale Pornofilme auf Handy

Bei der Datenanalyse des Smartphones des Beschuldigten stiessen die Strafverfolger auf Filme, die verbotenen pornographischen Inhalt haben. Der Beschuldigte und der Verteidiger bezeichneten sie als «Jux-Filme», die der Mann von einem Bekannten gesendet bekam und die er gelöscht habe.

Darin sieht man einen Jungen und Frauen beim Sex mit Tieren sowie einen Mann, der während des Geschlechtsverkehrs den Kopf seiner Sexualpartnerin auf den Boden schlägt. Der Beschuldigte habe die Filme nicht komplett von seinem Smartphone gelöscht und sei deshalb im Besitz davon.

Zusammen mit einem weiteren Fall, in dem der Beschuldigte Bekannten Details seiner Einsätze mitteilte und damit nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls das Amtsgeheimnis verletzte, kommt die Staatsanwaltschaft auf eine geforderte Strafe von elf Monaten Freiheitsstrafe bedingt sowie einer Busse von 3000 Franken.

Verteidiger: «Keine Amtsgeheimnis-Verletzung»

Die Verteidigung hingegen verlangt einen Freispruch und eine Genugtuung sowie eine Entschädigung. Der Beschuldigte habe durch die Untersuchung seine leitende Position verloren und bis heute gesundheitliche Beschwerden.

Der Verteidiger hielt der Staatsanwaltschaft vor, nach der Verhaftung seines Mandanten nach einer Möglichkeit zur Anklage gesucht zu haben. Der Aufwand dafür sei enorm gewesen.

Zu den konkreten Anklagepunkten sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer, es sei nicht erkennbar, dass der Beschuldigte für die Gefallen Sex verlangt habe. Ausserdem handle es sich nicht um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, weil die Frauen in beiden Fällen bereits gewusst hätten, was sein Mandant ihnen mitteilte.

Am Donnerstag wird der Einzelrichter das Urteil eröffnen. (SDA)

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